Wie hoch ist die Entschädigung bei Kündigung wegen Schwangerschaft?
günstig für Arbeitnehmerin betrifft Arbeitnehmerinnen, Schwangere, Lehrlinge, Arbeitgeber
Einen ersten Anhaltspunkt geben jene Beträge, die das Gesetz für Diskriminierung bei Einstellung, Beförderung oder Belästigung nennt. Weil Sie mit der Beendigung Ihre bereits innegehabte Stelle verlieren, wiegt die Beeinträchtigung typischerweise schwerer, und einer Diskriminierung wegen Schwangerschaft kommt besonderes Gewicht zu. Die Entschädigung soll auch vorbeugend wirken und wird nach den Umständen des Einzelfalls festgesetzt.
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Rechtsprechung seit 2015, zuletzt bestätigt am 17.12.2021 (2 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (2015)
Erste Anhaltspunkte für die Festlegung der Höhe der Entschädigung bei einer Beendigungsdiskriminierung bieten die im Gesetz für die Fälle einer Einstellungs- oder Beförderungsdiskriminierung und einer Belästigung vorgesehenen Beträge. Im Fall einer Beendigungsdiskriminierung ist eine Beeinträchtigung jedoch schon deshalb typischerweise massiver, weil sie mit dem Verlust der Stelle einhergeht, die der diskriminierte Arbeitnehmer bereits innehat. Darüber hinaus kommt einer mit der Schwangerschaft einer Dienstnehmerin begründeten Diskriminierung besonderes Gewicht zu. Der Entschädigung hat nach dem expliziten gesetzlichen Auftrag des § 12 Abs 14 GlBG auch präventive Funktion zuzukommen.
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Hier: Diskriminierende Auflösung des Lehrverhältnisses in der Probezeit wegen der Schwangerschaft; Entschädigungsbetrag von 1.700 EUR.OGH 9 ObA 87/15g, 27.08.2015
- Die Festlegung des Entschädigungsbetrags kann stets nur nach den Umständen des Einzelfalls erfolgen. In jedem Einzelfall bleibt es einer diskriminierten Person natürlich unbenommen, konkret darzulegen, worin gerade in ihrem Fall – über das für jeden Offensichtliche hinaus – die besonderen Umstände liegen, die die Schwere und Dauer ihrer erlittenen persönlichen Beeinträchtigung ausmachen.OGH 9 ObA 87/15g, 27.08.2015
- Die persönliche Beeinträchtigung aus der Beendigung während und wegen der Schwangerschaft wird nicht schon mit dem Ersatz des Vermögensschadens (Verdienstentgangs) abgegolten.OGH 9 ObA 87/15g, 27.08.2015
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0130287 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
- OGH 8 ObA 6/21x, 17.12.2021, Fall aus Wien
- OGH 9 ObA 49/16w, 29.09.2016, Fall aus Steiermark
Genannte Normen
GlBG §3 Z7; GlBG §12 Abs14
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