Gelten die Preisregeln auch für den separat gemieteten Garagenplatz?
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Rechtsprechung seit 2023, zuletzt bestätigt am 05.10.2023 (1 Entscheidung).
Stichwort des Gerichts (2023)
Der Gerichtshof hat hier nur ein Stichwort festgehalten. Die Regel selbst steht in den Ergänzungen und Entscheidungen, die diesen Rechtssatz tragen.
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0134530 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
- OGH 5 Ob 50/23y, 05.10.2023, Fall aus Wien
Genannte Normen
WGG 1979 §15c
Die andere Seite
Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.
In die Kostenverteilung sind auch Objekte einzubeziehen, die der Vermieter selbst nutzt oder trotz Vermietbarkeit nicht vermietet. Die allgemeine gesetzliche Umschreibung des Mietgegenstands hilft dabei nicht weiter, weil sie für solche Objekte, etwa eine Garage, keine sachgerechte Lösung ergibt.
Vermietet eine gemeinnützige Bauvereinigung eine nach dem Wohnbauförderungsgesetz 1984 geförderte Wohnung, gelten für den Mietzins weder die Förderungsregeln noch jene des Wohnungsgemeinnützigkeitsgesetzes. Anzuwenden sind die Bestimmungen des Mietrechtsgesetzes. Das gilt auch dann, wenn die Bauvereinigung das Objekt erst später erworben hat.