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Was muss ich darlegen, um Neues noch vorbringen zu dürfen?

günstig für Verfahrensgegner betrifft Verfahrensparteien, Antragsteller, Rechtsmittelwerber
Sie müssen selbst behaupten und schlüssig darlegen, warum Sie das Vorbringen nicht schon früher erstattet haben. Nötig ist eine entschuldbare Fehlleistung, bloßes Vergessen genügt nicht. Bei Parteien ohne Anwalt wird der Maßstab weniger streng angelegt.

Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 2005, zuletzt bestätigt am 26.06.2024 (28 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (2005)

Der Rechtsmittelwerber hat die Zulässigkeit der Neuerungen zu behaupten und schlüssig darzulegen, dass es sich bei der Verspätung (Unterlassung) des Vorbringens um eine entschuldbare Fehlleistung handelt.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Alle 7 Ergänzungen anzeigen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0120290 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 2 von 28.

Genannte Normen

AußStrG 2005 §49 Abs2 B; AußStrG 2005 §66 Abs2 B; KartG 2005 §38

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