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Braucht das Kind beim Unterhalt vor Gericht einen Anwalt?

günstig für Kind betrifft Kinder, Eltern, Unterhaltspflichtige, Jugendhilfeträger
Im Verfahren über die Festsetzung des Unterhalts genügt es auch für einen Revisionsrekurs, wenn ein minderjähriges Kind vom zuständigen Kinder- und Jugendhilfeträger vertreten wird. Die Unterschrift seiner Organwalter steht dabei jener eines Rechtsanwalts gleich.

Mit KI erklärt am 05.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 2005, zuletzt bestätigt am 14.11.2024 (3 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (2005)

Für Revisionsrekurse im Unterhaltsfestsetzungsverfahren reicht wie bisher die Vertretung von Minderjährigen durch den zuständigen Jugendwohlfahrtsträger aus. Auch die Unterschrift seiner Organwalter steht der eines Rechtsanwalts nach § 65 Abs 3 Z 5 AußStrG gleich.

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0120292 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 1 von 3.

Genannte Normen

AußStrG 2005 §6 Abs3; AußStrG 2005 §65 Abs3 Z5

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