Braucht das Kind beim Unterhalt vor Gericht einen Anwalt?
günstig für Kind betrifft Kinder, Eltern, Unterhaltspflichtige, Jugendhilfeträger
Im Verfahren über die Festsetzung des Unterhalts genügt es auch für einen Revisionsrekurs, wenn ein minderjähriges Kind vom zuständigen Kinder- und Jugendhilfeträger vertreten wird. Die Unterschrift seiner Organwalter steht dabei jener eines Rechtsanwalts gleich.
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Ständige Rechtsprechung seit 2005, zuletzt bestätigt am 14.11.2024 (3 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (2005)
Für Revisionsrekurse im Unterhaltsfestsetzungsverfahren reicht wie bisher die Vertretung von Minderjährigen durch den zuständigen Jugendwohlfahrtsträger aus. Auch die Unterschrift seiner Organwalter steht der eines Rechtsanwalts nach § 65 Abs 3 Z 5 AußStrG gleich.
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0120292 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 1 von 3.
- OGH 5 Ob 86/24v, 14.11.2024, Fall aus Wien
Genannte Normen
AußStrG 2005 §6 Abs3; AußStrG 2005 §65 Abs3 Z5
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