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Muss ich mich beim Queren der Piste auch nach oben umsehen?

betrifft Skifahrer, Snowboarder, Pistenbenützer, Unfallgeschädigte
Wer sich auf der Piste hangaufwärts bewegt, muss sich auch nach oben vergewissern, dass er das ohne Gefahr für sich und andere tun kann. Das gilt auch bei Pistenkreuzungen. Wer sich entgegen der allgemeinen Fahrtrichtung bewegt, überrascht andere und trifft deshalb besondere Sorgfaltspflichten.

Mit KI erklärt am 05.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 2005, zuletzt bestätigt am 28.05.2024 (3 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (2005)

Auch im Bereich von Pistenkreuzungen gilt die Anordnung der (2002 insoweit ergänzten) FIS-Regel 5, nach der sich ein hangaufwärts fahrender Pistenbenützer auch nach oben vergewissern muss, dass er dies ohne Gefahr für sich und andere tun kann. Sie ist Ausdruck des Gedankens, dass denjenigen, der sich in atypischer Weise entgegen der allgemeinen Fahrtrichtung bewegt und so eine Gefahr begründet, die andere Pistenbenützer häufig überrascht, besondere Sorgfaltspflichten treffen.

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0120377 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

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Im Gesetz

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