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Darf ich in eine unübersichtliche Piste hineinschießen?

günstig für Geschädigter betrifft Schifahrer, Snowboarder, Pistengeräteführer
Nein. Auf Sicht zu fahren gilt überall dort, wo mit anderen Menschen oder Hindernissen zu rechnen ist; enge, unübersichtliche und schnelle Abfahrtsstrecken sind davon nicht ausgenommen. Gerade dort müssen Sie damit rechnen, dass ein gestürzter Schifahrer liegt oder ein Verletzter versorgt wird. Wer trotzdem hineinschießt, handelt fahrlässig.

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Ständige Rechtsprechung seit 1984, zuletzt bestätigt am 15.05.2018 (6 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1984)

Der Grundsatz des Fahrens auf Sicht ist ein allgemeiner und natürlicher Vertrauensgrundsatz bei Bewegungsgeschehen an Orten, wo mit anderen Menschen oder sonstigen Hindernissen gerechnet werden muss. Er findet keine Unterbrechung durch enge, unübersichtliche und schnelle, allgemein befahrende Abfahrtsstrecken, zumal auch damit gerechnet werden muss, dass in einem solchen Teil der Abfahrtsstrecke ein gestürzter Schifahrer liegt oder ein verletzter Läufer eben versorgt wird. Wer in einen unübersichtlichen Teil einer Abfahrtsstrecke hineinschießt, obgleich er mit anderen Personen auf der Strecke rechnen musste, handelt fahrlässig.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0023868 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 1 von 6.

Im Gesetz

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Die andere Seite

Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.

günstig für Schädiger Vorhersehbarkeit bei grober Fahrlässigkeit

Ja. Grobe Fahrlässigkeit liegt nur vor, wenn jemand ungewöhnlich und auffallend sorglos handelt und der Schaden dabei als wahrscheinlich vorhersehbar war. Fehlt diese Vorhersehbarkeit, bleibt es bei leichter Fahrlässigkeit.

günstig für Schädiger Maßstab der groben Fahrlässigkeit

Grob fahrlässig handelt nur, wer auffallend und ungewöhnlich sorglos ist, so wie es sonst nur bei besonders nachlässigen oder leichtsinnigen Menschen vorkommt. Der Verstoß muss einen Schaden nicht bloß möglich, sondern sogar wahrscheinlich erscheinen lassen und auch persönlich schwer vorwerfbar sein.

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