Darf mich mein Nachbar heimlich mit einer Kamera filmen?
günstig für Überwachter betrifft Nachbarn, Hauseigentümer, Ehegatten, Arbeitnehmer
Nein. Eine systematische, verdeckte Überwachung, auf der Sie erkennbar sind, greift immer in Ihr Recht auf Geheimhaltung ein; erkennbar sind Sie schon dann, wenn die Aufnahme über ein oder mehrere Merkmale einer bestimmten Person zugeordnet werden kann. Gerechtfertigt ist das nur bei einem berechtigten Interesse und nur, wenn die Kamera dafür das schonendste Mittel ist.
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Ständige Rechtsprechung seit 2005, zuletzt bestätigt am 20.01.2020 (14 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (2005)
Systematische, verdeckte, identifizierende Videoüberwachung stellt immer einen Eingriff in das geschützte Recht auf Achtung der Geheimsphäre dar. Die Videoaufzeichnung ist identifizierend, wenn sie auf Grund eines oder mehrere Merkmale letztlich einer bestimmten Person zugeordnet werden kann.
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Hier: Recht auf das eigene Wort; keine Rechtfertigung für Tonaufnahmen ehelicher Streitgespräche mit dem Handy.OGH 1 Ob 1/20h, 20.01.2020
- Überwachungsmaßnahmen zur Aufdeckung eines ehestörenden Verhaltens sind nur ausnahmsweise gerechtfertigt, wenn es sich um das schonendste Mittel zur Erreichung des angestrebten Zwecks handelt.OGH 1 Ob 1/20h, 20.01.2020
- Systematische, verdeckte, identifizierende Videoüberwachung stellt immer einen Eingriff in das geschützte Recht auf Achtung der Geheimsphäre dar.OGH 6 Ob 6/19d, 27.06.2019
- Hier: Überwachung des Dachbereichs eines Hauses.OGH 6 Ob 38/13a, 04.07.2013
- Eine Videoüberwachung ist in datenschutzrechtlicher Sicht grundsätzlich nur dann relevant, wenn sie für die Überwachung und somit zur Kontrolle von Menschen eingesetzt wird.OGH 6 Ob 38/13a, 04.07.2013
Alle 9 Ergänzungen anzeigen
- Das Recht am eigenen Bild stellt eine besondere Erscheinungsform des allgemeinen Persönlichkeitsrechts dar. Daher kann bereits die Herstellung eines Bildnisses ohne Einwilligung des Abgebildeten einen unzulässigen Eingriff in dessen allgemeines Persönlichkeitsrecht darstellen.OGH 6 Ob 256/12h, 27.02.2013
- Hier: Das Interesse des Beklagten am Schutz seines Eigentums erfordert keine Überwachung des Grundstücks des Klägers, für die bezweckte Abschreckung genügt die Überwachung des eigenen Grundstücks.OGH 6 Ob 6/06k, 28.03.2007
- Hier: Musste sich der Kläger immer kontrolliert fühlen, wenn er sein Haus betritt oder verlässt oder sich in seinem Garten aufhält, so bewirkten die mit Einverständnis des Beklagten getroffenen Maßnahmen, selbst wenn das Gerät nur eine Attrappe einer Videokamera gewesen sein sollte, eine schwerwiegende Beeinträchtigung der Privatsphäre (Geheimsphäre) des Klägers.OGH 6 Ob 6/06k, 28.03.2007
- Dieser Eingriff könne zwar bei einem legitimen Informationsinteresse des Auftraggebers gerechtfertigt sein, wenn die Videoüberwachung auch das schonendste Mittel zur Erreichung des angestrebten Zwecks ist. Hier ist nicht ersichtlich, weshalb bei Verdacht auf Eheverfehlung nicht auch eine Beobachtung durch einen Detektiv ausgereicht hätte.OGH 4 Ob 52/06k, 19.12.2006
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0120422 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 1 von 14.
- OGH 1 Ob 1/20h, 20.01.2020, Fall aus Niederösterreich
Im Gesetz
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