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Ist meine Privatsphäre auch außerhalb des Strafrechts geschützt?

günstig für Betroffener betrifft Privatpersonen, Nachbarn, Medien, Unternehmer
Ja. Die Achtung Ihrer Geheimsphäre ist ein angeborenes Persönlichkeitsrecht; es schützt gegen das Eindringen in Ihren Privatbereich ebenso wie gegen das Verbreiten von Informationen daraus. Sie können deshalb auf Unterlassung klagen, ohne jemandem ein Verschulden nachweisen zu müssen. Ihr Schutz ist aber gegen das Informationsinteresse der Allgemeinheit und die Meinungsfreiheit abzuwägen.

Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 1978, zuletzt bestätigt am 03.07.2025 (35 Entscheidungen).

Stichwort des Gerichts (1978)

Recht auf Achtung der Geheimsphäre als Persönlichkeitsrecht iS des § 16 ABGB.

Der Gerichtshof hat hier nur ein Stichwort festgehalten. Die Regel selbst steht in den Ergänzungen und Entscheidungen, die diesen Rechtssatz tragen.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0009003 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 2 von 35.

Im Gesetz

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