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Darf eine Firma ohne Bescheid Leitungen über mein Grundstück legen?

günstig für Grundeigentümer betrifft Grundeigentümer, Netzbetreiber, Nachbarn
Nein. Ein Leitungsrecht über private Grundstücke entsteht nicht schon unmittelbar aufgrund des Gesetzes. Es entsteht erst mit dem rechtskräftigen Bescheid der zuständigen Behörde.

Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Rechtsprechung seit 2005, zuletzt bestätigt am 23.10.2017 (2 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (2005)

Das Leitungsrecht über private Liegenschaften besteht nicht schon unmittelbar auf Grund des Gesetzes, sondern entsteht erst durch den rechtskräftigen Bescheid der Fernmeldebehörde (§ 6 Abs 4 TKG).

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0120434 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 1 von 2.

Genannte Normen

TKG §5 Abs4; TKG §6

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