Muss ich eine direkte Zuleitung von einer genehmigten Anlage dulden?
günstig für Nachbar betrifft Nachbarn, Anrainer, Anlagenbetreiber
Nein. Eine unmittelbare Zuleitung auf Ihr Grundstück können Sie unter allen Umständen abwehren, auch wenn sie von einer behördlich genehmigten Anlage ausgeht. Anderes gilt nur, wenn ein besonderer Rechtstitel besteht oder die Genehmigung gerade solche Eingriffe erlaubt.
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Ständige Rechtsprechung seit 1975, zuletzt bestätigt am 23.07.2025 (17 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1975)
Unmittelbare Zuleitung ist nach § 364 Abs 2 ABGB ohne besonderen Titel auch bei behördlich genehmigten Anlagen unzulässig.
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Hier: Herüberwachsende Äste aus Nationalpark, der zur Gänze als Naturzone ausgewiesen und Teil eines Europaschutzgebiets ist.OGH 7 Ob 38/25a, 22.04.2025
- Sofern dafür kein besonderer Rechtstitel vorliegt, können unmittelbare Zuleitungen gemäß § 364 Abs 2 ABGB vom Nachbarn unter allen Umständen abgewehrt werden, selbst wenn sie von einer behördlich genehmigten Anlage ausgehen, es sei denn, die Genehmigung oder eine öffentlich-rechtliche Norm erlaubt gerade solche Eingriffe.OGH 10 Ob 22/21i, 13.09.2021
- Dies gilt auch für die Überschreitung des genehmigten Masses einer Anlage, weil in diesem Umfang der Überschreitung der nötige besondere Rechtstitel fehlt und eine eigenmächtige Neuerung vorliegt.OGH 1 Ob 16/77, 08.06.1977
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0010683 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 6 von 17.
- OGH 3 Ob 103/25f, 23.07.2025, Fall aus Wien
- OGH 7 Ob 38/25a, 22.04.2025, Fall aus Wien
- OGH 5 Ob 20/23m, 31.05.2023, Fall aus Oberösterreich
- OGH 1 Ob 245/22v, 20.12.2022, Fall aus Salzburg
- OGH 10 Ob 22/21i, 13.09.2021, Fall aus Oberösterreich
- OGH 1 Ob 27/21h, 21.04.2021, Fall aus Oberösterreich
Im Gesetz
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