OGH 24 Ds 1/24t
Worum es ging: Wann ist es Schikane, wenn jemand auf seinem Recht besteht?
Die Regeln aus dieser Entscheidung
Schikane liegt nicht nur vor, wenn jemand allein deshalb auf seinem Recht besteht, um Ihnen zu schaden. Sie liegt auch dann vor, wenn zwischen seinen eigenen Interessen und Ihrer Beeinträchtigung ein ganz krasses Missverhältnis besteht. Ein Verbesserungsaufwand von fünf Prozent des Werklohnes ist noch keine Schikane.
Ja. Schikanös ist nur eine Rechtsausübung, die ausschließlich oder ganz überwiegend dazu dient, den anderen zu schädigen. Verlangen Sie vom Nachbarn die Räumung einer von ihm beanspruchten Fläche von einigen Quadratmetern, ist das nicht schikanös.
Ja, solange er dabei gutgläubig ist. Ein Standesvergehen liegt nur vor, wenn ihm überhaupt keine ernstzunehmenden Einwendungen zur Verfügung standen. Wer mutwillig oder auf einer unvertretbaren Rechtsansicht aufbauend prozessiert, muss dagegen mit disziplinärer Verantwortung rechnen.
Wenn die Straftaten im Urteil falsch zusammengefasst bezeichnet wurden, dennoch aber erkennbar ist, welche Taten gemeint sind, hebt das Höchstgericht das Urteil nicht auf. Es stellt den Inhalt des Schuldspruchs stattdessen klar. Voraussetzung ist, dass sich das aus den festgestellten Tatsachen ergibt.
Ein Rechtsanwalt darf sich wie jeder andere gegen eine Forderung wehren, wenn er berechtigte Einwendungen hat. Verweigert er eine Leistung, weil er nach sorgfältiger Überlegung überzeugt ist, dazu nicht verpflichtet zu sein, ist das kein Standesverstoß. Anders ist es bei mutwilligen oder unvertretbaren Einwendungen.
Mutwillig ist ein Verfahren, wenn sich jemand bewusst ist, dass sein Standpunkt unrichtig ist, und sich trotzdem darauf einlässt. Mutwillig ist es auch, wenn jemand nur wegen Aufmerksamkeit, Feindseligkeit oder Sensationslust prozessiert. Dass ein Antrag später zurückgezogen wird, spricht für sich allein nicht für Mutwillen.
Im Disziplinarverfahren gegen Richter und Staatsanwälte gibt es keine eigene Berufung wegen Nichtigkeit. Die Fehler, die sonst damit gerügt würden, können Sie mit der Berufung gegen den Schuldspruch geltend machen. Dieses Rechtsmittel erfasst damit beide Fehlerbereiche.
Zitierte Paragrafen
Entscheidungstext
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Gericht
OGH
Entscheidungsdatum
05.09.2024
Geschäftszahl
24Ds1/24t
Kopf
Der Oberste Gerichtshof als Disziplinargericht für Rechtsanwälte und Rechtsanwaltsanwärter hat am 5. September 2024 durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofs Mag. Lendl als Vorsitzenden sowie die Senatspräsidentin des Obersten Gerichtshofs Dr. Grohmann und die Anwaltsrichter Dr. Niederleitner und Mag. Vas in Gegenwart der Schriftführerin OKontr. Gsellmann in der Disziplinarsache gegen *, Rechtsanwalt in *, wegen des Disziplinarvergehens der Beeinträchtigung der Ehre oder des Ansehens des Standes nach § 1 Abs 1 zweiter Fall DSt über die Berufung des Disziplinarbeschuldigten gegen das Erkenntnis des Disziplinarrats der Rechtsanwaltskammer Wien vom 16. März 2023, GZ D 15/22-13, nach mündlicher Verhandlung in Anwesenheit des Vertreters der Generalprokuratur, Generalanwalt Mag. Kranz, des Beschuldigten und seines Verteidigers MMag. Dr. Striessnig zu Recht erkannt:
Spruch
In Stattgebung der Berufung wird das angefochtene Urteil aufgehoben und in der Sache selbst erkannt:
* wird vom Vorwurf, er habe – unter Verletzung der Bestimmungen der §§ 3, 4 RL-BA – als Hauptmieter der Wohnung des Rechtsanwalts * während der gesamten Dauer des Mietverhältnisses keine Beanstandung des Mietzinses vorgenommen, diesen in Vorbereitung des zweiten Mietvertrags vom 29. März 2016 bestätigt, dann das Mietverhältnis planmäßig auslaufen lassen, jedoch kurze Zeit nach Beendigung des Mietverhältnisses am 23. April 2021 einen Antrag auf Überprüfung des Hauptmietzinses bei der Schlichtungsstelle gestellt, freigesprochen.
Text
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