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Muss ich im Prozess selbst vorbringen, was mein Kollektivvertrag regelt?

betrifft Arbeitnehmer, Arbeitgeber, Kläger
Den Inhalt eines Kollektivvertrags ermittelt das Gericht von sich aus. Die Tatsachen, die zur Klarstellung nötig sind, müssen Sie aber trotzdem selbst behaupten. Die Ermittlung durch das Gericht ersetzt Ihr Vorbringen nicht.

Mit KI erklärt am 05.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 1989, zuletzt bestätigt am 25.05.2022 (7 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1989)

Der Inhalt kollektivrechtlicher Normen ist zwar von Amts wegen zu ermitteln, er kann aber die zur Klarstellung erforderlichen Tatsachenbehauptungen nicht ersetzen.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0085644 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

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Im Gesetz

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