Muss ich im Prozess selbst vorbringen, was mein Kollektivvertrag regelt?
betrifft Arbeitnehmer, Arbeitgeber, Kläger
Den Inhalt eines Kollektivvertrags ermittelt das Gericht von sich aus. Die Tatsachen, die zur Klarstellung nötig sind, müssen Sie aber trotzdem selbst behaupten. Die Ermittlung durch das Gericht ersetzt Ihr Vorbringen nicht.
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Ständige Rechtsprechung seit 1989, zuletzt bestätigt am 25.05.2022 (7 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1989)
Der Inhalt kollektivrechtlicher Normen ist zwar von Amts wegen zu ermitteln, er kann aber die zur Klarstellung erforderlichen Tatsachenbehauptungen nicht ersetzen.
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Dazu gehört auch Vorbringen zum Eintritt von für die Wirksamkeit einer bestimmten Änderung erforderlichen Bedingungen.OGH 8 ObA 58/17p, 24.10.2018
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0085644 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 1 von 7.
- OGH 8 ObA 41/22w, 25.05.2022, Fall aus Wien
Im Gesetz
- Arbeits- und Sozialgerichtsgesetz (ASGG) § 43 · Kollektivrechtliche Normen
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