Kann ich eine Kollektivvertragsregel allgemein auslegen lassen?
betrifft Arbeitnehmer, Arbeitgeber, Betriebsrat, Gewerkschaft
Im besonderen Feststellungsverfahren kann nicht bloß abstrakt geklärt werden, wie eine Bestimmung des Kollektivvertrags zu verstehen ist. Dasselbe gilt für eine Bestimmung des einzelnen Arbeitsvertrags, etwa über die Art der zu leistenden Arbeiten.
Mit KI erklärt am 05.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden
Ständige Rechtsprechung seit 1990, zuletzt bestätigt am 18.03.2024 (4 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1990)
Die bloß abstrakte Auslegung einer Kollektivvertragsbestimmung (hier einer bloßen Entgeltbestimmung) und einer Einzelarbeitsvertragsbestimmung (hier: über die Art der zu leistenden Arbeiten) kann nicht Gegenstand einer Entscheidung im besonderen Feststellungsverfahren sein.
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Hier: Mangelndes Feststellungsinteresse betreffend die Auslegung von Sonder(einzel)verträgen zu Fragen der Überstundenvergütung.OGH 8 ObA 32/22x, 30.08.2022
- Ein Feststellungsverfahren nach § 54 Abs 2 ASGG ist grundsätzlich nicht für Fragen geeignet, die von der Auslegung von Einzelvereinbarungen zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern abhängen.OGH 9 ObA 155/12b, 24.04.2013
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0085702 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 2 von 4.
- OGH 9 ObA 94/23y, 18.03.2024
- OGH 8 ObA 32/22x, 30.08.2022
Im Gesetz
- Arbeits- und Sozialgerichtsgesetz (ASGG) § 54 · Besondere Feststellungsverfahren
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