Zum Inhalt springen

Auf welchen Zeitpunkt kommt es beim Gegenrechnen an?

betrifft Gläubiger, Schuldner, Vertragspartner
Ob die Voraussetzungen für ein wirksames Gegenrechnen zweier Forderungen vorliegen, wird nach dem Zeitpunkt beurteilt, in dem Sie die Aufrechnung erklären.

Mit KI erklärt am 05.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 2006, zuletzt bestätigt am 03.06.2025 (7 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (2006)

Für das Vorliegen der Voraussetzungen einer wirksamen Aufrechnung nach § 1438 ABGB kommt es auf den Zeitpunkt der Aufrechnungserklärung an.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0120622 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 1 von 7.

Im Gesetz

Teilen WhatsApp Facebook LinkedIn E-Mail

Verwandte Fragen

Vertragsrecht · Rückwirkung der Aufrechnung
Vertragsrecht · Rückwirkung der Aufrechnung
Vertragsrecht · Reihenfolge bei der Aufrechnung
Vertragsrecht · Außergerichtliche Aufrechnungserklärung
Vertragsrecht · Beweis der außergerichtlichen Aufrechnung