Ab wann wirkt eine später erklärte Verrechnung von Schulden?
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Ständige Rechtsprechung seit 1972, zuletzt bestätigt am 27.01.2026 (23 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1972)
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Mangels Fälligstellung der Schadenersatzforderung innerhalb der Verjährungsfrist keine Aufrechnungslage.OGH 7 Ob 9/13v, 18.02.2013
- Die Tilgung tritt mit Zugang der Aufrechnungserklärung rückwirkend in dem Zeitpunkt ein, in dem sich die Forderungen erstmals aufrechenbar gegenüberstanden.OGH 3 Ob 82/08t, 11.07.2008
- So auch eine Prozessaufrechnung.OGH 9 ObA 28/04i, 29.09.2004
- Zeitpunkt, in welchem die Fälligkeit beider Forderungen eingetreten ist.OGH 6 Ob 818/83, 28.03.1985
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0033973 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 3 von 23.
- OGH 3 Ob 168/25i, 27.01.2026, Fall aus Steiermark
- OGH 4 Ob 195/23i, 25.01.2024, Fall aus Wien
- OGH 1 Ob 190/16x, 16.03.2017, Fall aus Steiermark
Im Gesetz
Die andere Seite
Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.
Stehen einander zwei gleichartige Forderungen gegenüber, sind sie damit noch nicht getilgt. Wer sich darauf beruft, dass außerhalb des Gerichts aufgerechnet wurde, muss auch darlegen, dass er die Aufrechnung tatsächlich erklärt hat. Erst dann erlöschen die Forderungen, und zwar rückwirkend auf den Zeitpunkt, in dem sie einander erstmals aufrechenbar gegenüberstanden.
Wer außerhalb eines Verfahrens gegenrechnet, erklärt das unbedingt. Damit erkennt er die Forderung der Gegenseite an und behauptet nur noch, sie sei durch die Gegenrechnung bereits getilgt.