Darf jemand meine Marke hinter meinem Rücken anmelden?
günstig für Markeninhaber betrifft Unternehmer, Markeninhaber, Geschäftspartner
Eine Marke kann gelöscht werden, wenn sie bösgläubig angemeldet wurde. Bösgläubig handelt nicht nur, wer einen Mitbewerber gezielt behindern will, sondern auch, wer bei der Anmeldung Treuepflichten gegenüber dem anderen verletzt. In einem solchen Fall wird die Vorwerfbarkeit bis zum Beweis des Gegenteils angenommen.
Mit KI erklärt am 05.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden
Ständige Rechtsprechung seit 2006, zuletzt bestätigt am 27.06.2023 (4 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (2006)
Der Begriff „Bösgläubigkeit" deutet zwar auf das Erfordernis subjektiver Vorwerfbarkeit; diese kann aber bei der Verletzung von Loyalitätspflichten zumindest bis zum Beweis (zur Bescheinigung) des Gegenteils unterstellt werden. § 34 MSchG ist somit nicht auf den absichtlichen Behinderungswettbewerb ieS beschränkt, sondern erfasst auch die Anmeldung unter Verletzung von Loyalitätspflichten.
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Steht von Anfang an fest, dass eine Marke nicht als Herkunftshinweis, sondern hauptsächlich dazu dienen soll, aufgrund des damit verbundenen Ausschließlichkeitsrechts Ansprüche gegen dritte Unternehmen geltend zu machen, ist schon die Anmeldung rechtsmissbräuchlich und damit bösgläubig iSd § 34 MSchG.OGH 4 Ob 98/14m, 17.09.2014
- Auch die beabsichtigte Nutzung als Herkunftshinweis ist bei der Beurteilung der Bösgläubigkeit ein maßgebendes Kriterium.OGH 4 Ob 98/14m, 17.09.2014
- Ob eine Anmeldung bösgläubig war, ist nach der Rechtsprechung des EuGH „umfassend“ zu beurteilen, wobei alle im konkreten Fall „erheblichen Faktoren“ zu berücksichtigen sind.OGH 4 Ob 98/14m, 17.09.2014
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0120716 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 1 von 4.
- OGH 4 Ob 54/23d, 27.06.2023, Fall aus Wien
Genannte Normen
MSchG §34 Abs1; UWG §1 D2d
Verwandte Fragen
Wettbewerb · Bösgläubige Markenanmeldung
Wettbewerb · Markenanmeldung ohne Benutzungsabsicht
Wettbewerb · Sittenwidriger Markenerwerb
Wettbewerb · Markenlöschung wegen ursprünglichen Hindernisses
Vertragsrecht · Gutgläubigkeit bei Rückabwicklung nichtiger Verträge