Kann die Belegschaftsvertretung auch für ehemalige Mitarbeiter klagen?
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Rechtsprechung seit 2006, zuletzt bestätigt am 29.11.2021 (2 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (2006)
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Für die Klagslegitimation nach § 54 Abs 1 ASGG kommt es nicht darauf an, welcher Anspruch geltend gemacht wird, sondern wem der Anspruch zukommt, für den eine Klärung angestrebt wird.OGH 8 ObA 80/21d, 29.11.2021
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0120832 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 1 von 2.
- OGH 8 ObA 80/21d, 29.11.2021, Fall aus Wien
Im Gesetz
- Arbeits- und Sozialgerichtsgesetz (ASGG) § 54 · Besondere Feststellungsverfahren
Die andere Seite
Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.
Arbeiten Sie als Vertragsbediensteter bei einer Gemeinde, kann Ihre Personalvertretung für Sie tätig werden. Sie gilt als Vertretung der Arbeitnehmerschaft und darf eine Feststellungsklage über Rechte einbringen, die mehrere Bedienstete betreffen.
Der Betriebsrat ist keine eigene juristische Person und hat keine eigene Rechtsfähigkeit; er vertritt immer nur die Belegschaft. Trotzdem darf er in Arbeitsrechtssachen als Partei vor Gericht auftreten, und das allgemein und nicht nur in einzelnen Fällen.