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Kann die Belegschaftsvertretung auch für ehemalige Mitarbeiter klagen?

günstig für Arbeitgeber betrifft Pensionisten, Betriebsrat, Arbeitgeber, ehemalige Arbeitnehmer
Nein. Ein Organ der Arbeitnehmerschaft kann im besonderen Feststellungsverfahren nur für die Beschäftigten seines Betriebs auftreten. Für ehemalige Arbeitnehmer, also Pensionisten, gilt das auch dann nicht, wenn es um Nachwirkungen aus deren früherem Arbeitsverhältnis geht; eine dennoch eingebrachte Klage wird zurückgewiesen.

Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Rechtsprechung seit 2006, zuletzt bestätigt am 29.11.2021 (2 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (2006)

Zum Wirkungsbereich eines Organs der Arbeitnehmerschaft (hier: Personalausschuss) im Sinn des § 54 Abs 1 ASGG zählt - auch wenn das Verfahren Nachwirkungen aus dem seinerzeitigen Arbeitsverhältnis betrifft - nicht die Vertretung ehemaliger Arbeitnehmer (Pensionisten). Eine dennoch eingebrachte Feststellungsklage ist zurückzuweisen.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0120832 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 1 von 2.

Im Gesetz

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Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.

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