Kann die Personalvertretung für uns Gemeindebedienstete vor Gericht gehen?
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Ständige Rechtsprechung seit 1989, zuletzt bestätigt am 27.09.2023 (3 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1989)
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Der Personalvertretung für den Bereich des öffentlichen Diensts kommt eine den Organen der Arbeitnehmerschaft nach dem ArbVG entsprechende Stellung zu.OGH 9 ObA 162/07z, 09.07.2008
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0086236 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 1 von 3.
- OGH 9 ObA 22/23k, 27.09.2023, Fall aus Oberösterreich
Im Gesetz
- Arbeits- und Sozialgerichtsgesetz (ASGG) § 53 · Parteifähigkeit und Klagslegitimation
- ASGG § 54 · Besondere Feststellungsverfahren
Die andere Seite
Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.
Regelt das Land die Personalvertretung für Gemeindebedienstete, die einem ausgegliederten Betrieb zugewiesen sind, dann gelten für diese Beschäftigten nicht zusätzlich die Betriebsratsregeln des Arbeitsverfassungsgesetzes. Es bleibt bei der landesgesetzlichen Personalvertretung.
Nein. Ein Organ der Arbeitnehmerschaft kann im besonderen Feststellungsverfahren nur für die Beschäftigten seines Betriebs auftreten. Für ehemalige Arbeitnehmer, also Pensionisten, gilt das auch dann nicht, wenn es um Nachwirkungen aus deren früherem Arbeitsverhältnis geht; eine dennoch eingebrachte Klage wird zurückgewiesen.