Wie genau prüft das Gericht, bevor es die Insolvenz eröffnet?
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Ständige Rechtsprechung seit 2006, zuletzt bestätigt am 25.04.2025 (3 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (2006)
Hinweis: Die Konkursordnung (KO) heißt seit 1. Juli 2010 Insolvenzordnung (IO).
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Hier: Vgl aber: Dass der Untersuchungsgrundsatz im Insolvenzverfahren keine uferlose Nachforschungspflicht begründet, bedeutet nicht die generelle Unerlaubtheit einer zwangsweisen Vorführung eines trotz gehöriger Ladung ausgebliebenen Schuldners zur Klärung der Frage des Bestehens kostendeckenden Vermögens.OGH 8 Nc 55/21m, 22.10.2021
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0120938 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 1 von 3.
- OGH 8 Ob 25/25x, 25.04.2025, Fall aus Tirol
Genannte Normen
KO §70; KO §173 Abs5
Die andere Seite
Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.
Nein. Sie müssen die Forderung zuerst im Insolvenzverfahren anmelden und die Prüfung abwarten. Vorher ist der Weg zu Gericht unzulässig, und zwar im streitigen wie im außerstreitigen Verfahren.
Ob Sie die Entschuldung beantragt und glaubhaft gemacht haben, dass eine Restschuldbefreiung zu erwarten ist, prüft das Gericht von sich aus. Scheitert der Zahlungsplan, können die Beteiligten begründet einwenden, dass diese Bescheinigung fehlt, und dann müssen Sie die Umstände glaubhaft machen. Arbeitslosigkeit steht dem Verfahren nicht in jedem Fall entgegen.