Zum Inhalt springen

Wie genau prüft das Gericht, bevor es die Insolvenz eröffnet?

günstig für Gläubiger betrifft Gläubiger, Schuldner, Unternehmer
Das Gericht muss im Insolvenzverfahren zwar von sich aus ermitteln, ist aber nicht zu uferlosen Nachforschungen verpflichtet. Das Eröffnungsstadium soll rasch ablaufen und eignet sich nicht für ein umfangreiches förmliches Beweisverfahren. Antragsteller und Schuldner müssen das Bestehen der Forderung und die Zahlungsfähigkeit nur glaubhaft machen.

Mit KI erklärt am 05.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 2006, zuletzt bestätigt am 25.04.2025 (3 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (2006)

Der Untersuchungsgrundsatz im Insolvenzverfahren (§ 173 Abs 5 KO) begründet keine uferlose Nachforschungspflicht. Gerade das rasch und zügig zu durchmessende Eröffnungsstadium eignet sich nicht für ein umfangreiches, förmliches Beweisverfahren - sowohl Antragsteller als auch Schuldner haben ohne zu strenge Erfordernisse an das Beweismaß das (Nicht-)Bestehen einer Forderung und das Vorliegen der Zahlungsfähigkeit (Zahlungsunfähigkeit) bloß glaubhaft zu machen (§ 70 KO), also zu bescheinigen.

Hinweis: Die Konkursordnung (KO) heißt seit 1. Juli 2010 Insolvenzordnung (IO).

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0120938 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 1 von 3.

Genannte Normen

KO §70; KO §173 Abs5

Teilen WhatsApp Facebook LinkedIn E-Mail

Die andere Seite

Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.

günstig für Schuldner Klage während des Insolvenzverfahrens

Nein. Sie müssen die Forderung zuerst im Insolvenzverfahren anmelden und die Prüfung abwarten. Vorher ist der Weg zu Gericht unzulässig, und zwar im streitigen wie im außerstreitigen Verfahren.

günstig für Schuldner Voraussetzungen des Abschöpfungsverfahrens

Ob Sie die Entschuldung beantragt und glaubhaft gemacht haben, dass eine Restschuldbefreiung zu erwarten ist, prüft das Gericht von sich aus. Scheitert der Zahlungsplan, können die Beteiligten begründet einwenden, dass diese Bescheinigung fehlt, und dann müssen Sie die Umstände glaubhaft machen. Arbeitslosigkeit steht dem Verfahren nicht in jedem Fall entgegen.

Verwandte Fragen

Insolvenz · Umstellung der Klage bei Insolvenz
Insolvenz · Kenntnis der Zahlungsunfähigkeit bei der Anfechtung
Insolvenz · Sorgfaltspflicht des Gläubigers bei Insolvenzbekanntmachung