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Bekomme ich trotz Arbeitslosigkeit ein Entschuldungsverfahren?

günstig für Schuldner betrifft verschuldete Privatpersonen, Gläubiger, Arbeitslose
Ob Sie die Entschuldung beantragt und glaubhaft gemacht haben, dass eine Restschuldbefreiung zu erwarten ist, prüft das Gericht von sich aus. Scheitert der Zahlungsplan, können die Beteiligten begründet einwenden, dass diese Bescheinigung fehlt, und dann müssen Sie die Umstände glaubhaft machen. Arbeitslosigkeit steht dem Verfahren nicht in jedem Fall entgegen.

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Ständige Rechtsprechung seit 1998, zuletzt bestätigt am 24.10.2024 (8 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1998)

1. Der Antrag auf Einleitung des Abschöpfungsverfahrens und die Bescheinigung, daß die Erteilung der Restschuldbefreiung zu erwarten sei, zählt zu den bei Entscheidung über die Einleitung des Schuldenregulierungsverfahrens von amtswegen zu prüfenden Inhaltserfordernissen eines Antrages gemäß § 183 Abs 1 KO. In dem nach Scheitern des Zahlungsplans einzuleitenden Verfahren auf Durchführung des Abschöpfungsverfahrens gemäß §§ 200 ff KO können die Beteiligten auch substantiiert einwenden, der Schuldner habe die Bescheinigung gemäß § 183 Abs 1 Z 3 KO nicht erbracht. Findet das Gericht den Einwand stichhaltig, hat der Schuldner die erforderlichen Umstände glaubhaft zu machen. 2. Arbeitslosigkeit hindert nicht in jedem Falle die Durchführung des Abschöpfungsverfahrens.

Hinweis: Die Konkursordnung (KO) heißt seit 1. Juli 2010 Insolvenzordnung (IO).

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0110967 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 1 von 8.

Genannte Normen

KO §175 Abs2; KO §183 Abs1; KO §193 Abs1; KO §193 Abs2; KO §194; KO §200; KO §200 Abs2; KO §201; KO §201 Abs1

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Die andere Seite

Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.

günstig für Gläubiger Prüfung im Insolvenzeröffnungsverfahren

Das Gericht muss im Insolvenzverfahren zwar von sich aus ermitteln, ist aber nicht zu uferlosen Nachforschungen verpflichtet. Das Eröffnungsstadium soll rasch ablaufen und eignet sich nicht für ein umfangreiches förmliches Beweisverfahren. Antragsteller und Schuldner müssen das Bestehen der Forderung und die Zahlungsfähigkeit nur glaubhaft machen.

günstig für Gläubiger Reichweite des Sanierungsplans für Forderungen

Der Sanierungsplan wirkt nur für Geldforderungen, die im Insolvenzverfahren anzumelden sind. Solche Forderungen sind auch dann erfasst, wenn Sie sie nicht angemeldet haben. Gehört Ihnen eine Sache, die der Schuldner nur innehat, bleibt Ihr Recht darauf unberührt; Forderungen, die im Insolvenzverfahren gar nicht geltend gemacht werden können, werden auch von einer Restschuldbefreiung nicht erfasst.

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