Wer muss beweisen, dass ich von der Zahlungsunfähigkeit wissen musste?
günstig für Anfechtungsgegner betrifft Gläubiger, Insolvenzverwalter, Unternehmer, Schuldner
Wer eine Zahlung im Insolvenzverfahren anficht, muss die Umstände beweisen, aus denen sich ergibt, dass Ihnen die Zahlungsunfähigkeit bekannt sein musste. Schon leichte Unachtsamkeit genügt, damit Ihnen die Unkenntnis vorgeworfen wird. Sie können den Gegenbeweis führen, dass Sie aus besonderen Gründen nichts davon wissen mussten.
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Ständige Rechtsprechung seit 1967, zuletzt bestätigt am 18.12.2020 (38 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1967)
Die Frage, ob die Zahlungsunfähigkeit dem Anfechtungsgegner bekannt sein musste, ist eine Rechtsfrage. Der Anfechtungskläger ist beweispflichtig für die Umstände, die den Schluss rechtfertigen, dass dem Gegner die Zahlungsunfähigkeit bekannt sein musste.
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Ein "Wissenmüssen" ist dem Anfechtungsgegner dann anzulasten, wenn seine Unkenntnis auf einer Außerachtlassung der gehörigen Sorgfalt beruht, wozu schon leichte Fahrlässigkeit genügt.OGH 6 Ob 37/01m, 26.04.2001
- Der beklagten Partei ist verschuldete Unkenntnis bereits bei leichter Fahrlässigkeit anzulasten.OGH 7 Ob 662/89, 30.11.1989
- Diese rechtliche Beurteilung muss grundsätzlich für jede einzelne angefochtene Rechtshandlung gesondert geprüft werden.OGH 6 Ob 524/84, 01.03.1984
- Dem Anfechtungsgegner steht der Gegenbeweis offen, dass er infolge besonderer Umstände von der Zahlungsunfähigkeit keine Kenntnis haben musste.OGH 5 Ob 750/80, 02.12.1980
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0043687 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 1 von 38.
- OGH 8 ObA 101/20s, 18.12.2020, Fall aus Wien
Im Gesetz
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