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Muss ich meine Klage selbst umstellen, wenn Insolvenz eröffnet wird?

günstig für Gläubiger betrifft Kläger, Gläubiger, Schuldner, Insolvenzverwalter
Nein, das macht das Gericht von sich aus. Hält es Ihren Anspruch für berechtigt, stellt es die Forderung im Insolvenzverfahren fest und weist das Zahlungsbegehren als darüber hinausgehend ab. Weist das Höchstgericht ein außerordentliches Rechtsmittel bloß zurück, unterbleibt diese Umstellung.

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Ständige Rechtsprechung seit 1951, zuletzt bestätigt am 29.01.2026 (23 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1951)

Wurde das Begehren einer von Konkurseröffnung eingebrachten Leistungsklage nicht im Sinne des § 113 Abs 1 KO in ein Feststellungsbegehren geändert, so hat das Gericht von Amts wegen, falls es das Bestehen des Anspruches bejaht, lediglich die Feststellung der Forderung im Konkurse unter Abweisung des Leistungsbegehrens als eines Mehrbegehrens auszusprechen.

Hinweis: Die Konkursordnung (KO) heißt seit 1. Juli 2010 Insolvenzordnung (IO).

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Alle 7 Ergänzungen anzeigen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0065967 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 3 von 23.

Im Gesetz

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Die andere Seite

Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.

günstig für Schuldner Rechtsmittel und Eröffnung der Insolvenz

Ja. Haben Sie ein Rechtsmittel eingebracht und wird vor der Entscheidung darüber ein Insolvenzverfahren eröffnet, darf darüber vorerst nicht entschieden werden. Der Akt geht zunächst an das Erstgericht zurück. Das gilt auch im Verlassenschafts- und im Aufteilungsverfahren.

günstig für Schuldner Klage während des Insolvenzverfahrens

Nein. Sie müssen die Forderung zuerst im Insolvenzverfahren anmelden und die Prüfung abwarten. Vorher ist der Weg zu Gericht unzulässig, und zwar im streitigen wie im außerstreitigen Verfahren.

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