Wer schuldet dem Geschäft das Geld, wenn ich mit Karte zahle?
günstig für Händler betrifft Karteninhaber, Händler, Kreditkartengesellschaften, Konsumenten
An die Stelle der Barzahlung tritt ein eigener Anspruch des Geschäfts gegen die Kreditkartengesellschaft. Indem Sie den Beleg unter Vorlage Ihrer Karte unterschreiben, erteilen Sie eine Anweisung, die die Kreditkartengesellschaft schon im Voraus angenommen hat. Die Zahlungspflicht besteht allerdings nur, wenn das Geschäft die vereinbarten Sorgfaltspflichten bei Annahme der Karte einhält.
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Ständige Rechtsprechung seit 2006, zuletzt bestätigt am 21.04.2016 (7 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (2006)
Beim Kreditkartengeschäft tritt an die Stelle der Barzahlung ein abstrakter Zahlungsanspruch des Vertragsunternehmens gegen die Kreditkartengesellschaft. Dieser abstrakte Anspruch findet seine Grundlage im Anweisungsrecht. In der Vereinbarung zwischen Kreditkartengesellschaft und Vertragsunternehmen wird festgelegt, dass die Kreditkartengesellschaft schon im Voraus künftige Anweisungen des berechtigten Karteninhabers gegenüber dem Vertragsunternehmen annimmt. Unterschreibt der Karteninhaber beim Vertragsunternehmen unter Vorlage seiner Kreditkarte seinen Rechnungsbeleg, so erteilt er damit eine konkrete Anweisung, die aufgrund der antizipierten Annahme der Kreditkartengesellschaft zugleich eine abstrakte Zahlungspflicht der Kreditkartengesellschaft gegenüber dem Vertragsunternehmen entstehen lässt.
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Verwendet der Karteninhaber gegenüber dem Vertragsunternehmen seine Kreditkarte zu Zahlungszwecken, erteilt er damit eine konkrete Anweisung, die aufgrund der antizipierten Annahme der Kreditkartengesellschaft zugleich eine abstrakte Zahlungspflicht der Kreditkartengesellschaft gegenüber dem Vertragsunternehmen entstehen lässt.OGH 9 Ob 31/15x, 21.04.2016
- Es besteht eine Verpflichtung des Kreditkartenunternehmens, ein möglichst umgehungssicheres Kontrollsystem beim Kreditkartengeschäft einzurichten; allfällige Versäumnisse gehen zu Lasten des Kreditkartenunternehmens (Hier: Chip‑mit‑Pin‑Transaktion).OGH 4 Ob 133/14h, 21.10.2014
- Schadenersatzansprüche können aus der Verletzung solcher Obliegenheiten aber nicht abgeleitet werden.OGH 4 Ob 133/14h, 21.10.2014
- Bei den „Sorgfaltspflichten“ handelt es sich richtigerweise um bloße Obliegenheiten, deren Nichteinhaltung das Entstehen eines abstrakten Zahlungsanspruchs verhindert und zur Kondiktion dennoch geleisteter Zahlungen berechtigt.OGH 4 Ob 133/14h, 21.10.2014
- Die Zahlungspflicht der Kreditkartengesellschaft ist insofern eingeschränkt, als sie nur besteht, wenn das Vertragsunternehmen bestimmte, in den Geschäftsbedingungen festgelegte „Sorgfaltspflichten" bei Annahme der Kreditkarte einhält.OGH 6 Ob 2/07y, 28.03.2007
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0121043 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 1 von 7.
- OGH 9 Ob 31/15x, 21.04.2016, Fall aus Wien
Im Gesetz
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