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Muss ein Arzt zahlen, wenn ein ungewolltes Kind geboren wird?

günstig für Arzt betrifft Eltern, Patienten, Ärzte
Der Oberste Gerichtshof hat diese Regel in einer Entscheidung aus dem Jahr 2023 nicht mehr angewendet; sie ist deshalb heute unsicher. Bis dahin galt: Die Geburt eines gesunden, wenn auch unerwünschten Kindes ist kein Schaden, weshalb der Arzt nach einer misslungenen Sterilisation nicht für den Unterhalt aufkommen musste. Nur bei ganz besonderen Umständen konnte etwas anderes gelten.

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Vorsicht, diese Regel ist nicht mehr sicher. Der OGH hat in einer späteren Entscheidung anders entschieden: OGH 3 Ob 9/23d, 21.11.2023 Lesen Sie diese Entscheidung, bevor Sie sich auf die Regel verlassen.

Ständige Rechtsprechung seit 2006, zuletzt bestätigt am 21.11.2023 (6 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (2006)

Die Geburt eines gesunden, wenn auch unerwünschten Kindes bedeutet keinen Schaden im Rechtssinn. Ein Schadenersatzanspruch gegen den Arzt wegen Verletzung des ärztlichen Behandlungsvertrags (Vasektomie) auf Ersatz des Unterhaltsschadens besteht nicht. Dagegen spricht auch nicht, dass eine generelle Verneinung der ärztlichen Haftung für unerwünschte Nachkommenschaft dazu führen würde, dass weite Bereiche der Fortpflanzungsmedizin und der pränatalen Diagnostik gegenüber Haftungsansprüchen isoliert würden. Abgesehen davon, dass die Haftungsverwirklichung kein Selbstzweck ist, sondern in den von der Gesamtrechtsordnung vorgegebenen Wertungsrahmen eingebettet sein muss, setzt eine Überwälzung eines Aufwands im Wege des Schadenersatzrechts das Vorliegen eines (ersatzfähigen) Schadens im Sinne des § 1293 ABGB voraus. Ein solcher ist in der Geburt eines Kindes im Regelfall aber nach der Wertung der Rechtsordnung gerade nicht zu erblicken.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0121189 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

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