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Bekomme ich Entgelt weiter, wenn kein Wochengeld mehr zusteht?

günstig für Arbeitnehmer betrifft Arbeitnehmerinnen, Angestellte, Arbeitgeber, Mütter
Ja. Die Entgeltfortzahlung für Angestellte entfällt nur, solange Anspruch auf Wochengeld besteht. Haben Sie keinen Anspruch auf Wochengeld, bleibt der arbeitsvertragliche Anspruch bestehen; das gilt auch bei den kürzeren Varianten des Kinderbetreuungsgeldes.

Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Rechtsprechung seit 2016, zuletzt bestätigt am 21.04.2016 (1 Entscheidung).

So hat das Gericht es formuliert (2016)

Die Entgeltfortzahlungspflicht nach § 8 Abs 4 AngG idF bis 31. 12. 2015 wird nur dann verdrängt, wenn ein Wochengeldanspruch der pflichtversicherten (oder nach § 19a ASVG selbstversicherten) Angestellten besteht, da das Verhältnis des sozialversicherungsrechtlichen Anspruchs auf Wochengeld und des arbeitsvertraglichen Entgeltfortzahlungsanspruchs nach § 8 Abs 4 AngG keinen Grund zur Annahme bildet, dass dieser Bestimmung auch in jenen Fällen derogiert wurde, in denen kein Anspruch auf Wochengeld (mehr) gegeben ist. Dies gilt auch für die zusätzlich zur ursprünglichen Langvariante (30+6) eingeführten kürzeren Bezugsvarianten des Kinderbetreuungsgeldes, weil der Entgeltfortzahlungsanspruch nach § 8 Abs 4 AngG nicht an den Wegfall des Kinderbetreuungsgeldes geknüpft ist, sondern aus dem Fehlen eines sozialversicherungsrechtlichen Anspruchs auf Wochengeld resultiert.

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0131179 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Genannte Normen

AngG idF bis 31.12.2015 §8 Abs4

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Die andere Seite

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