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Ist das Schiedsgericht meines Vereins ein echtes Schiedsgericht?

günstig für Vereinsmitglied betrifft Vereinsmitglieder, Vereine, Funktionäre
Ein in den Vereinsstatuten vorgesehenes Schiedsgericht ist kein Schiedsgericht im Sinne der Zivilprozessordnung, sondern eine vereinsinterne Schlichtungsstelle. Denn allein durch den Beitritt zu einem Verein schließen Sie üblicherweise keine formgültige schriftliche Schiedsvereinbarung.

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Ständige Rechtsprechung seit 2006, zuletzt bestätigt am 24.06.2026 (5 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (2006)

Bei einem durch die Vereinsstatuten eingerichteten „Schiedsgericht" handelt es sich um kein Schiedsgericht iSd §§ 577 ff ZPO, sondern um eine Schlichtungseinrichtung iSd § 8 Abs 1 VerG 2002, weil der bloße Beitritt zu einem Verein regelmäßig keinen schriftlichen Schiedsvertrag unter Einhaltung der Formvorschriften des § 577 Abs 3 leg cit begründet.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0121457 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 1 von 5.

Im Gesetz

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