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Muss ich vor der Klage gegen meinen Vereinsausschluss zur Schlichtungsstelle?

günstig für Verein betrifft Vereinsmitglieder, ausgeschlossene Mitglieder, Vereine, Vereinsvorstand
Ja. Auch Streit über die Rechtmäßigkeit eines Ausschlusses oder über den Fortbestand Ihrer Mitgliedsrechte muss zuerst vor die vereinsinterne Schlichtungseinrichtung. Eine Vereinsregel, die den Ausschluss davon ausnimmt, ist gesetzwidrig. Die Mitgliederversammlung selbst kann diese Schlichtungsstelle nicht sein.

Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 2007, zuletzt bestätigt am 25.05.2023 (5 Entscheidungen).

Stichwort des Gerichts (2007)

Auch Streitigkeiten über die Rechtmäßigkeit des Ausschlusses eines Mitglieds aus dem Verein oder über das Weiterbestehen von Mitgliedschaftsrechten fallen unter das zwingende vereinsinterne Schlichtungsverfahren.

Der Gerichtshof hat hier nur ein Stichwort festgehalten. Die Regel selbst steht in den Ergänzungen und Entscheidungen, die diesen Rechtssatz tragen.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0122427 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 2 von 5.

Genannte Normen

VerG 2002 §8 Abs1

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