Muss ich vor der Klage gegen meinen Vereinsausschluss zur Schlichtungsstelle?
günstig für Verein betrifft Vereinsmitglieder, ausgeschlossene Mitglieder, Vereine, Vereinsvorstand
Ja. Auch Streit über die Rechtmäßigkeit eines Ausschlusses oder über den Fortbestand Ihrer Mitgliedsrechte muss zuerst vor die vereinsinterne Schlichtungseinrichtung. Eine Vereinsregel, die den Ausschluss davon ausnimmt, ist gesetzwidrig. Die Mitgliederversammlung selbst kann diese Schlichtungsstelle nicht sein.
Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden
Ständige Rechtsprechung seit 2007, zuletzt bestätigt am 25.05.2023 (5 Entscheidungen).
Stichwort des Gerichts (2007)
Auch Streitigkeiten über die Rechtmäßigkeit des Ausschlusses eines Mitglieds aus dem Verein oder über das Weiterbestehen von Mitgliedschaftsrechten fallen unter das zwingende vereinsinterne Schlichtungsverfahren.
Der Gerichtshof hat hier nur ein Stichwort festgehalten. Die Regel selbst steht in den Ergänzungen und Entscheidungen, die diesen Rechtssatz tragen.
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Die Generalversammlung (als Mitgliederversammlung) scheidet als Schlichtungseinrichtung aus.OGH 2 Ob 25/23z, 16.05.2023
- § 15 Abs 1 Satz 2 der Statuten, wonach das Vereinsschiedsgericht für den Ausschluss oder die Streichung eines Mitglieds nicht zuständig ist, erweist sich als gegen § 8 Abs 1 VerG verstoßend und somit als gesetzwidrig.OGH 2 Ob 25/23z, 16.05.2023
- Hier: Auch in Streitigkeiten, in denen ein früheres Mitglied den Verein auf Rückersatz von vermögenswerten Leistungen, die in Zeiten der Vereinsmitgliedschaft erbracht wurden, in Anspruch nimmt, ist die vereinsinterne Schlichtungseinrichtung vor einer Anrufung des ordentlichen Gerichts zu befassen.OGH 7 Ob 52/08k, 09.04.2008
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0122427 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 2 von 5.
- OGH 3 Ob 34/23f, 25.05.2023, Fall aus Salzburg
- OGH 2 Ob 25/23z, 16.05.2023, Fall aus Salzburg
Genannte Normen
VerG 2002 §8 Abs1
Verwandte Fragen
Verfahrensrecht · Streit im Verein vor der Klage
Verfahrensrecht · Vereinsinterne Schlichtung vor der Klage
Verfahrensrecht · Schlichtungsstelle vor der Vereinsklage
Verfahrensrecht · Gerichtliche Kontrolle von Vereinsbeschlüssen
Verfahrensrecht · Vereinsschiedsgericht und Gerichtsweg