Muss ich Streit mit meinem Verein vor dem Vereinsgericht austragen?
günstig für Vereinsmitglied betrifft Vereinsmitglieder, Gewerkschaftsmitglieder, Vereine
Nein. Eine Bestimmung in den Statuten, die jedes Mitglied verpflichtet, für Streitigkeiten aus der Mitgliedschaft ausschließlich das Schiedsgericht des Vereins anzuerkennen, ist gesetzwidrig. Der Weg zu den staatlichen Gerichten bleibt Ihnen offen.
Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden
Rechtsprechung seit 1985, zuletzt bestätigt am 25.05.2023 (2 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1985)
Eine in Vereinsstatuten vorgesehene Pflicht jedes Mitgliedes, die ausschließliche Zuständigkeit des Vereinsschiedsgerichtes ( hier: Gewerkschaft ) für Streitigkeiten aus dem Mitgliedschaftsverhältnis anzuerkennen, ist gesetzwidrig.
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0009062 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
- OGH 3 Ob 34/23f, 25.05.2023, Fall aus Salzburg
- OGH 2 Ob 25/23z, 16.05.2023, Fall aus Salzburg
Im Gesetz
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