Zum Inhalt springen

Darf ich eine fremde Marke mit einem Zusatz verwenden?

günstig für Markeninhaber betrifft Unternehmer, Markeninhaber, Konsument
Wird eine eingetragene Marke vollständig in ein anderes Zeichen übernommen, ist in der Regel von Ähnlichkeit auszugehen, auch wenn weitere Bestandteile dazukommen. Eine Verwechslungsgefahr fehlt nur dann, wenn die ältere Marke in dem neuen Zeichen ganz zurücktritt und gegenüber den übrigen Bestandteilen nur eine untergeordnete Rolle spielt.

Mit KI erklärt am 05.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 1974, zuletzt bestätigt am 18.10.2022 (43 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1974)

1./ Wird eine registrierte Marke vollständig in eine andere Marke aufgenommen, ist regelmäßig, und zwar auch dann, wenn noch andere Bestandteile vorhanden sind, Ähnlichkeit anzunehmen (PBl 1960,173; PBl 1954,39 ua), (Hohenecker-Friedl, Wettbewerbsrecht 193). 2./ Die Verwechslungsgefahr fehlt allerdings dann, wenn das Bild der älteren Marke in der jüngeren eine untergeordnete Rolle spielt und im Vergleich zu den übrigen Bestandteilen die den Gesamteindruck des jüngeren Zeichens bestimmen, ganz zurücktritt (Hohenecker-Friedl, Wettbewerbsrecht, 193; PBl 1969,189). (Kneissl-Stern-Schipoolmütze).

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Alle 29 Ergänzungen anzeigen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0079033 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 6 von 43.

Genannte Normen

MSchG §10 Abs1 Z2; UWG §9 B5; UWG §9 C3a

Teilen WhatsApp Facebook LinkedIn E-Mail

Verwandte Fragen

Wettbewerb · Fremde Marke im eigenen Zeichen
Wettbewerb · Zusätze zu einem fremden Kennzeichen
Wettbewerb · Verwechslungsgefahr bei Marken
Wettbewerb · Gemeinsamer Wortstamm und Verwechslungsgefahr
Wettbewerb · Schutz der bekannten Marke