Zählen zusätzliche Erklärungen des Unternehmens im Musterprozess?
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Ständige Rechtsprechung seit 2007, zuletzt bestätigt am 19.05.2026 (28 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (2007)
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Hier: Klauseln in einem Fitnessstudiovertrag.OGH 10 Ob 53/22z, 22.11.2022
- Hier: AGB eines Ticketvermittlers eines „Online Ticket Marktplatzes“.OGH 8 Ob 59/20i, 18.12.2020
- Im Verbandsprozess kann weder auf die praktische Handhabung noch auf individuelle Erklärungen oder Vereinbarungen Rücksicht genommen werden.OGH 8 Ob 49/12g, 30.05.2012
- Hier: Fondsgebundene Lebensversicherung.OGH 7 Ob 23/07v, 09.05.2007
- Hier: Lebensversicherung.OGH 7 Ob 131/06z, 17.01.2007
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0121726 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 10 von 28.
- OGH 4 Ob 170/25s, 19.05.2026, Fall aus Wien
- OGH 7 Ob 176/24v, 15.04.2026, Fall aus Wien
- OGH 7 Ob 115/25z, 19.11.2025, Fall aus Wien
- OGH 1 Ob 177/24x, 11.11.2025, Fall aus Wien
- OGH 4 Ob 181/24g, 23.01.2025, Fall aus Wien
- OGH 3 Ob 199/23w, 28.02.2024, Fall aus Wien
- OGH 9 Ob 4/23p, 24.01.2024, Fall aus Wien
- OGH 9 Ob 18/23x, 27.09.2023, Fall aus Wien
- OGH 7 Ob 92/23i, 27.09.2023, Fall aus Wien
- OGH 7 Ob 3/23a, 19.04.2023, Fall aus Wien
Im Gesetz
- Konsumentenschutzgesetz (KSchG) § 28 · Unterlassungsanspruch
Die andere Seite
Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.
Nein. Besteht bereits ein Unterlassungsgebot, das auch sinngleiche Klauseln erfasst, fehlt für eine weitere Verbandsklage das Rechtsschutzbedürfnis, wenn die neuen Klauseln damit sinngleich sind. Der Verband verfügt dann schon über einen ausreichenden Exekutionstitel; auf Einwand ist die Sinngleichheit zu prüfen.
Gibt ein Unternehmer in seinen Vertragsbedingungen die gesetzliche Regelung so wieder, wie sie im Gesetz steht, und tut er das im Gesamtzusammenhang und ohne in die Irre zu führen, ist die Klausel verständlich genug. Über den Gesetzeswortlaut hinaus muss er den Text nicht weiter vereinfachen.