Wird ein unklarer Vertrag immer gegen den Verfasser ausgelegt?
betrifft Vertragsparteien, Konsumenten, Unternehmer, Arbeitnehmer
Zuerst ist zu klären, was die Beteiligten mit dem Vertrag gemeint haben und wie ihn ein redlicher Verkehrsteilnehmer verstehen musste. Erst wenn sich der Inhalt so nicht ermitteln lässt, kommt die Regel zum Zug, dass eine undeutliche Äußerung zu Lasten dessen geht, der sie verwendet hat.
Mit KI erklärt am 05.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden
Ständige Rechtsprechung seit 1993, zuletzt bestätigt am 29.04.2026 (28 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1993)
§ 915 ABGB ist nur subsidiär, wenn der Inhalt einer unklaren und zweifelhaften Äußerung mit den Auslegungsregeln des § 914 ABGB nicht ermittelt werden kann, heranzuziehen.
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- § 1353 Satz 1 ABGB ist nur auf unentgeltliche und allenfalls auf entgeltliche Sicherungsgeschäfte ohne ein ausgeprägtes eigenwirtschaftliches Interesse des Sicherungsgebers anzuwenden.OGH 6 Ob 142/10s, 17.12.2010
- Die Frage, ob die subsidiäre Bestimmung des § 915 überhaupt heranzuziehen ist, ist anhand der Umstände des jeweiligen Einzelfalls zu beurteilen.OGH 8 Ob 15/07z, 18.04.2007
- Hier: § 915 zweiter Fall ABGB nicht anwendbar: Wie die Entstehungsgeschichte des Vertrags zeigt, wirkten beide Parteien maßgebend an dessen Formulierungen mit; Energieversorgungsvertrag nach ElWOG.OGH 6 Ob 100/05g, 03.11.2005
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0017951 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 10 von 28.
- OGH 3 Ob 25/26m, 29.04.2026, Fall aus Oberösterreich
- OGH 4 Ob 140/25d, 28.01.2026, Fall aus Wien
- OGH 1 Ob 181/25m, 27.01.2026, Fall aus Wien
- OGH 9 ObA 19/25x, 29.04.2025, Fall aus Wien
- OGH 1 Ob 66/24y, 25.06.2024, Fall aus Vorarlberg
- OGH 4 Ob 33/23s, 28.03.2023, Fall aus Tirol
- OGH 10 Ob 9/22d, 18.10.2022, Fall aus Salzburg
- OGH 8 ObA 74/19v, 24.01.2020, Fall aus Oberösterreich
- OGH 9 Ob 69/19s, 28.11.2019, Fall aus Steiermark
- OGH 10 Ob 42/17z, 10.10.2017, Fall aus Steiermark
Im Gesetz
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