Kann ich die Reha-Einrichtung nach einem Unfall dort klagen?
günstig für Einrichtungsträger betrifft Patienten, Rehabilitanden, Krankenanstalten, Sozialversicherungsträger
In der Regel nicht. Sind Sie während der Unterbringung in einer solchen Einrichtung unfallversichert, gilt deren Träger als Ihr Dienstgeber. Ihm kommt daher derselbe Haftungsschutz zugute, und er muss Ihnen den Schaden grundsätzlich nur ersetzen, wenn er den Unfall vorsätzlich verursacht hat.
Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden
Rechtsprechung seit 2007, zuletzt bestätigt am 24.10.2017 (1 Entscheidung).
So hat das Gericht es formuliert (2007)
Da gemäß § 35 Abs 2 zweiter Fall ASVG bei den nach § 8 Abs 1 Z 3 lit c ASVG Teilversicherten der Träger der Einrichtung, in der die Unterbringung erfolgte, als Dienstgeber gilt, kommt diesem konsequenter Weise auch das auf Dienstgeber abgestimmte und gegenüber Versicherten, denen Ansprüche auf Leistungen nach dem ASVG zustehen, zur Anwendung kommende Haftungsprivileg des § 333 ASVG - kraft ausdrücklicher gesetzlicher Anordnung in § 335 Abs 3 ASVG - grundsätzlich zugute (hier: Rehabilitationsanstalt eines Sozialversicherungsträgers).
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0121738 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
- OGH 2 Ob 45/17g, 24.10.2017, Fall aus Wien
Im Gesetz
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