Was muss ich für ein Stalking-Verbot beweisen?
günstig für Opfer betrifft Betroffene, Opfer, Antragsteller
Für eine einstweilige Verfügung gegen beharrliche Verfolgung müssen Sie nur glaubhaft machen, dass Ihnen ein Anspruch auf Unterlassung weiterer solcher Handlungen zusteht. Damit sind zugleich auch die weiteren Voraussetzungen erfüllt, denn bei Eingriffen in Persönlichkeitsrechte ist eine solche Verfügung durchwegs nötig, um einen drohenden Schaden abzuwenden.
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Ständige Rechtsprechung seit 2007, zuletzt bestätigt am 26.05.2026 (10 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (2007)
Voraussetzung für die Erlassung einer einstweiligen Verfügung nach § 382g EO ist nur die Bescheinigung des Anspruchs auf Unterlassung weiterer „Stalking"-Handlungen. Mit der Anspruchsbescheinigung sind gleichzeitig auch die Anforderungen des § 381 Z 2 EO erfüllt, weil bei Beeinträchtigung von Persönlichkeitsrechten, die einen Unterlassungsanspruch begründen, eine einstweilige Verfügung durchwegs zur Abwehr eines drohenden Schadens iSd § 381 Z 2 EO notwendig sein wird.
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Hier: § 382c und § 382d EO idF GREx, BGBl. I Nr. 86/2021.OGH 7 Ob 38/23y, 22.03.2023
- hier: Überwachung durch Voicerecorder, im Haus installierte Kamera sowie Peilsender im Fahrzeug.OGH 7 Ob 38/23y, 22.03.2023
- Hier: Posting auf Facebook.OGH 7 Ob 197/21b, 15.12.2021
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0121887 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 1 von 10.
- OGH 6 Ob 54/26y, 26.05.2026, Fall aus Wien
Im Gesetz
- Exekutionsordnung (EO) § 381 · Sicherung anderer Ansprüche
- EO § 382c · Allgemeiner Schutz vor Gewalt
- EO § 382d · Schutz vor Eingriffen in die Privatsphäre
- EO § 382g · Abgabestelle des Antragsgegners
Verwandte Fragen
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