Was muss die Zustimmung der Bank zur lastenfreien Abschreibung enthalten?
betrifft Grundeigentümer, Banken, Käufer, Notare
Stimmt ein Pfandgläubiger zu, dass ein Grundstück lastenfrei abgeschrieben wird, muss seine Erklärung das betroffene Recht genau bezeichnen. Das gilt auch dann, wenn für ihn nur ein einziges Recht eingetragen ist. Diese Erklärung ist Grundlage der Eintragung, weil die lastenfreie Abschreibung einer teilweisen Löschung des Rechts gleichkommt.
Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden
Ständige Rechtsprechung seit 2007, zuletzt bestätigt am 16.01.2020 (3 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (2007)
Die Freilassungserklärung (Zustimmungserklärung) eines Pfandgläubigers zur lastenfreien Abschreibung eines Grundstücks der belasteten Liegenschaft muss eine genaue Angabe des Rechts enthalten.
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Eine Freilassungserklärung stellt (jedenfalls) insoweit eine Eintragungsgrundlage dar, als die lastenfreie Abschreibung der Einverleibung einer (partiellen) Löschung des Rechts gleichkommt.OGH 5 Ob 265/08v, 10.02.2009
- Dies gilt auch, wenn zugunsten der Buchberechtigten nur jeweils ein Recht eingetragen ist.OGH 5 Ob 265/08v, 10.02.2009
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0122019 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 1 von 3.
- OGH 5 Ob 208/19b, 16.01.2020, Fall aus Oberösterreich
Im Gesetz
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