Was, wenn unklar ist, wer der Löschung zugestimmt hat?
betrifft Käufer, Verkäufer, Pfandgläubiger, Wegeberechtigte
Dann wird Ihr Antrag abgewiesen. Wer ein Recht verliert oder eingeschränkt bekommt, muss der Eintragung ausdrücklich zustimmen. Bleibt zweifelhaft, ob diese Zustimmung vorliegt und von wem sie stammt, darf das Grundbuchsgericht nicht eintragen.
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Ständige Rechtsprechung seit 1989, zuletzt bestätigt am 18.12.2024 (7 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1989)
Bleiben Zweifel daran offen, ob eine ausdrückliche Aufsandungserklärung desjenigen, dessen Recht beschränkt, belastet oder aufgehoben werden soll, vorhanden ist, kann in der Abweisung des Antrages auf lastenfreie Abschreibung von Liegenschaftsteilstücken kein Rechtsirrtum erblickt werden.
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Bleiben Zweifel daran offen, ob eine ausdrückliche Aufsandungserklärung desjenigen, dessen Recht beschränkt, belastet oder aufgehoben werden soll, vorhanden ist, ist der Antrag abzuweisen.OGH 5 Ob 76/21v, 05.07.2021
- Hier: Die Aufsandungserklärung im Kaufvertrag enthält weder eine Einwilligung zur Einverleibung des Eigentumsrechts am Kaufobjekt noch lässt sie erkennen, dass sie von der Zweitantragstellerin abgegeben wird.OGH 5 Ob 39/10m, 31.08.2010
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0060642 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
- OGH 5 Ob 88/24p, 18.12.2024, Fall aus Burgenland
- OGH 5 Ob 77/21s, 15.07.2021, Fall aus Salzburg
- OGH 5 Ob 78/21p, 12.07.2021, Fall aus Salzburg
- OGH 5 Ob 76/21v, 05.07.2021, Fall aus Salzburg
- OGH 5 Ob 32/21y, 20.04.2021, Fall aus Oberösterreich
- OGH 5 Ob 208/19b, 16.01.2020, Fall aus Oberösterreich
- OGH 5 Ob 131/17a, 26.09.2017
Im Gesetz
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