Zum Inhalt springen

Was, wenn unklar ist, wer der Löschung zugestimmt hat?

betrifft Käufer, Verkäufer, Pfandgläubiger, Wegeberechtigte
Dann wird Ihr Antrag abgewiesen. Wer ein Recht verliert oder eingeschränkt bekommt, muss der Eintragung ausdrücklich zustimmen. Bleibt zweifelhaft, ob diese Zustimmung vorliegt und von wem sie stammt, darf das Grundbuchsgericht nicht eintragen.

Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 1989, zuletzt bestätigt am 18.12.2024 (7 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1989)

Bleiben Zweifel daran offen, ob eine ausdrückliche Aufsandungserklärung desjenigen, dessen Recht beschränkt, belastet oder aufgehoben werden soll, vorhanden ist, kann in der Abweisung des Antrages auf lastenfreie Abschreibung von Liegenschaftsteilstücken kein Rechtsirrtum erblickt werden.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0060642 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Gesetz

Teilen WhatsApp Facebook LinkedIn E-Mail

Verwandte Fragen

Eigentum und Grundbuch · Lastenfreie Abschreibung und Rekurs
Eigentum und Grundbuch · Freilassungserklärung des Pfandgläubigers
Eigentum und Grundbuch · Nachweis bei lastenfreier Abschreibung
Eigentum und Grundbuch · Teilweise Bewilligung eines Grundbuchsgesuchs
Eigentum und Grundbuch · Grundstücksteilung und Nacherbe