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Was muss ich dem Grundbuch nachweisen, um lastenfrei abzutrennen?

günstig für Dienstbarkeitsberechtigter betrifft Grundstückseigentümer, Wegeberechtigte, Käufer, Antragsteller
Sie müssen mit ausreichenden Urkunden nachweisen, dass sich die Dienstbarkeit nicht mehr auf das abzutrennende Stück erstreckt. Nur dann ist die lastenfreie Abschreibung ohne Zustimmung des Berechtigten zulässig. Ist der damals erstellte Plan in der Urkundensammlung nicht mehr vorhanden, geht das zu Ihren Lasten.

Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 1980, zuletzt bestätigt am 05.12.2023 (13 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1980)

Eine lastenfreie Abschreibung ohne Zustimmung des Dienstbarkeitsberechtigten ist nur zulässig, wenn feststeht, dass sich die Dienstbarkeit nicht länger auch auf das abzuschreibende Trennstück erstreckt. Das hat der Antragsteller durch für das Grundbuchsverfahren ausreichende Urkunden darzutun. Dass der zur Zeit der Dienstbarkeitsherstellung erstellte Plan nicht mehr in der Urkundensammlung vorhanden ist, geht zu Lasten des Antragstellers.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0018222 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 5 von 13.

Im Gesetz

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