Ist eine Klage ohne Übersetzung wirksam zugestellt?
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Ständige Rechtsprechung seit 1998, zuletzt bestätigt am 28.06.2023 (10 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1998)
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Hier: Juristische Person als Empfängerin.OGH 9 ObA 11/23t, 28.06.2023
- Diese Rechtsprechung bezieht sich nicht ausschließlich auf natürliche Personen.OGH 9 ObA 11/23t, 28.06.2023
- Hier: Fehlende Belehrung über Annahmeverweigerungsrecht.OGH 6 Ob 59/14s, 10.04.2014
- Hier konnte die Zustellung im Rechtshilfeweg nicht bewirkt werden, weil der Beklagte die Sendung nicht behob. Es bestehen daher keine Anhaltspunkte dafür, dass er über sein Recht zur Annahmeverweigerung belehrt wurde.OGH 3 Ob 56/13a, 15.05.2013
- Auf Grund eines - nach den Umständen des Einzelfalls zu beurteilenden - Einlassens in das ausländische Verfahren kann von einer Annahmebereitschaft iSd § 12 Abs 2 ZustG ausgegangen werden.OGH 3 Ob 229/06g, 30.11.2006
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- Aus dem Annahmeverweigerungsrecht (§12 Abs 2 ZustG) ist zu folgern, dass der Adressat nicht verpflichtet ist, auf seine Kosten für eine Übersetzung zu sorgen. Bei der Postzustellung ist solange von einer Annahmeverweigerung auszugehen, solange sich nicht das Gegenteil aus dem Folgeverhalten des Zustellempfängers ergibt.OGH 3 Ob 229/06g, 30.11.2006
- Diese Entscheidungen beziehen sich freilich ausdrücklich nur auf die unmittelbar im Postweg vorgenommene Zustellung. Diese Überlegungen gelten hingegen dann nicht, wenn der Empfänger in Kenntnis seines Annahmeverweigerungsrechts gleichwohl zur Annahme der fremdsprachigen, nicht übersetzten Schriftstücke bereit ist. Bei der Zustellung im Rechtshilfeweg kann im Regelfall davon ausgegangen werden, dass die ausländische Behörde den Empfänger über sein Recht zur Annahmeverweigerung belehrt.OGH 6 Ob 190/05t, 16.02.2006
- Das Übersetzungserfordernis dient der Wahrung des rechtlichen Gehörs des Beklagten oder Antragsgegners. Geheilt ist der Mangel der fehlenden Übersetzung insbesondere dann, wenn der Beklagte oder Antragsgegner den Inhalt eines in fremder Sprache abgefassten Schriftstücks tatsächlich verstanden hat oder er - als Angehöriger des Absendestaates - der Landessprache mächtig sein musste.OGH 10 Ob 99/00g, 19.12.2000
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0110261 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 1 von 10.
- OGH 9 ObA 11/23t, 28.06.2023, Fall aus Wien
Im Gesetz
- Zivilprozessordnung (ZPO) § 121 · Zustellung im Ausland
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Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.
Kann die Klage nicht zugestellt werden, bleibt die Verjährung trotzdem unterbrochen, wenn Sie noch innerhalb der ursprünglichen Frist eine neuerliche Zustellung beantragen. Erfahren Sie erst nach Ablauf der Frist von einem weiteren Zustellproblem, genügt es, wenn Sie binnen zwei Monaten geeignete Anträge auf Fortführung stellen.
Weist das Erstgericht eine Klage sofort wegen Unzuständigkeit zurück und trägt das übergeordnete Gericht danach auf, die Klage doch zu behandeln, steht der beklagten Partei dagegen kein Rechtsmittel zu. Eine solche sofortige Zurückweisung bindet spätere Gerichte auch nicht.