Was kann ich tun, wenn ich im Verfahren nicht vertreten war?
günstig für Betroffener betrifft Prozessparteien, Vertretene, gesetzliche Vertreter
Solange die Rechtsmittelfrist läuft, können Sie diesen Mangel mit dem gewöhnlichen Rechtsmittel geltend machen. Ist die Frist abgelaufen und die Entscheidung damit formell rechtskräftig, bleibt Ihnen die Nichtigkeitsklage. Diese müssen Sie spätestens vier Wochen nach der Zustellung an Ihren gesetzlichen Vertreter einbringen.
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Ständige Rechtsprechung seit 2001, zuletzt bestätigt am 03.04.2019 (17 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (2001)
Unter Rechtskraft im Sinn des § 529 Abs 1 Z 2 und Abs 2 und des § 534 Abs 2 Z 2 und Abs 3 ZPO ist die formelle Rechtskraft zu verstehen, die auch dann eintritt, wenn die Prozessunfähigkeit der Partei nicht erkannt wurde. Die Partei, die ihre Prozessunfähigkeit behauptet, kann mit dem ihr zu Gebote stehenden ordentlichen Rechtsmittel den Nichtigkeitsgrund geltend machen. Ist die Rechtsmittelfrist verstrichen, daher die formelle Rechtskraft eingetreten, kann sie bis spätestens vier Wochen nach der - jedoch keine Zulässigkeitsvoraussetzung bildenden - Zustellung an ihren gesetzlichen Vertreter durch diesen Nichtigkeitsklage aus dem Grund des § 529 Abs 1 Z 2 ZPO erheben.
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Hier: Gesetzwidrige Bestellung eines Zustellkurators im Außerstreitverfahren.OGH 6 Ob 16/14t, 13.03.2014
- Unzulässigkeit der Nichtigkeitsklage, wenn fälschlicherweise dem Besachwalterten anstelle seines bereits bestellten Sachwalters zugestellt wurde.OGH 2 Ob 128/12f, 11.10.2012
- Keine Anwendbarkeit des Rechtssatzes im Fall einer Zustellung des Urteils an den infolge Konkurseröffnung verfügungsunfähigen Gemeinschuldner anstatt an den Masseverwalter.OGH 2 Ob 37/08t, 26.06.2008
- Ist die Zustellung unwirksam, scheidet eine Nichtigkeitsklage deshalb aus, weil es an der formellen Rechtskraft der Entscheidung fehlt.OGH 5 Ob 261/05a, 21.02.2006
- Der Einwand, dass die Zustellung wegen Ortsabwesenheit unwirksam sei (§ 17 Abs 3 ZustG) ist mit einem Antrag nach § 7 Abs 3 EO geltend zu machen.OGH 5 Ob 261/05a, 21.02.2006
Alle 6 Ergänzungen anzeigen
- Hier: Nichtigkeit nach § 529 Abs 1 Z 2 erster Fall ZPO (Ortsabwesenheit).OGH 6 Ob 127/03z, 11.09.2003
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0116036 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 1 von 17.
- OGH 1 Ob 208/18x, 03.04.2019, Fall aus Salzburg
Im Gesetz
- Exekutionsordnung (EO) § 7 · Bestimmtheit des Exekutionstitels – Bestätigung der Vollstreckbarkeit
- Zivilprozessordnung (ZPO) § 529
- ZPO § 534
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