Wann verletzt eine fremde Werbung meine Marke?
günstig für Markeninhaber betrifft Markeninhaber, Unternehmer, Mitbewerber, Händler
Ihre Marke wird schon dann beeinträchtigt, wenn die Benutzung auch nur den Eindruck entstehen lässt, es bestehe im geschäftlichen Verkehr eine Verbindung zwischen den Waren und Ihnen als Markeninhaber. Es genügt die objektive, nicht völlig fernliegende Möglichkeit, dass das Publikum darin einen Hinweis auf die Herkunft sieht.
Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden
Ständige Rechtsprechung seit 2007, zuletzt bestätigt am 23.10.2018 (5 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (2007)
Die Herkunftsgarantie wird bereits beeinträchtigt, wenn die Benutzung auch nur den Eindruck entstehen lässt, dass eine Verbindung im geschäftlichen Verkehr zwischen den betroffenen Waren und dem Markeninhaber besteht.
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Es genügt die objektive, nicht völlig fernliegende Möglichkeit, dass der Verkehr einen Herkunftshinweis annimmt.OGH 17 Ob 7/11w, 23.03.2011
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0122216 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 1 von 5.
- OGH 4 Ob 199/18w, 23.10.2018, Fall aus Wien
Genannte Normen
MSchG §10 Abs1
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