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Verletzt eine ausländische Website meine österreichische Marke?

günstig für Werbender betrifft Markeninhaber, Unternehmer, Mitbewerber
Werbung im Internet verletzt eine Marke nicht schon deshalb, weil die Website in Österreich aufgerufen werden kann. Es braucht einen Bezug zum Inland, der über die bloße Abrufbarkeit hinausgeht.

Mit KI erklärt am 05.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 2012, zuletzt bestätigt am 27.04.2026 (6 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (2012)

Das Vorliegen einer Markenverletzung durch Werbung im Internet setzt einen über die bloße Abrufbarkeit einer Website hinausgehenden Inlandsbezug voraus.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Alle 13 Ergänzungen anzeigen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0127999 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 3 von 6.

Genannte Normen

MSchG §10a Z2; MSchG §10a Z4; PatG §22 Abs1; MSchG §10a Z5; MSchG §10 Abs1

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