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Bekomme ich Ausgleich, wenn die Firma ihren Betrieb eingestellt hat?

günstig für Unternehmer betrifft Handelsvertreter, Vertragshändler, Unternehmer
Hatte das Unternehmen bei Ende des Vertrags keine vernünftige Möglichkeit mehr, die vertriebenen Waren zu beschaffen, und hatte es deshalb den Betrieb schon Monate vorher ganz eingestellt, kann es aus den Geschäftsverbindungen keine erheblichen Vorteile mehr ziehen. Ein Ausgleich kommt dann nicht in Betracht.

Mit KI erklärt am 05.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 2007, zuletzt bestätigt am 25.06.2025 (7 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (2007)

Hatte die Beklagte als Unternehmerin zum Zeitpunkt der Beendigung des Handelsvertretervertrags gar keine vernünftige Möglichkeit mehr, die von ihr bisher vertriebenen Waren zu beschaffen und stellte sie aus diesem Grunde bereits einige Monate vorher ihre Geschäftstätigkeit vollständig ein, kann davon, dass im Sinne des § 24 Abs 1 Z 2 HVertrG zu erwarten wäre, dass der Unternehmer aus den Geschäftsverbindungen auch noch nach Auflösung des Vertragsverhältnisses erhebliche Vorteile ziehen könnte, keine Rede sein.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0122237 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 1 von 7.

Genannte Normen

HVertrG §24 Abs1 Z2

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Die andere Seite

Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.

günstig für Konsument Rücktrittsklausel des Unternehmers

Nein. Eine nicht einzeln ausgehandelte Klausel, die dem Unternehmer den Rücktritt ohne sachliche Rechtfertigung erlaubt, ist Ihnen gegenüber unwirksam. Gerechtfertigt ist die Auflösung etwa, wenn Ihre Vertrauenswürdigkeit in Frage steht oder dem Unternehmer die Fortsetzung aus anderen Gründen nicht zumutbar ist.

günstig für Konsument Rücktritt vom Partnervermittlungsvertrag

Ein Vertrag über Partnervermittlung mit Werbung, Inseraten und Bearbeitung der Zuschriften ist überwiegend ein Werkvertrag. Treten Sie als Auftraggeber zurück, muss sich das Unternehmen anrechnen lassen, was es sich dadurch erspart. Daran ändert auch der Glücksfaktor eines solchen Vertrags nichts.

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