Verliere ich das Erbe, wenn ich eine Auflage nicht erfülle?
günstig für Erbe betrifft Erben, Vermächtnisnehmer, Angehörige
Hat der Verstorbene sein Vermögen mit einer Auflage zugewendet, verlieren Sie es bei Nichterfüllung nicht ohne Weiteres. Diese Folge gilt nur im Zweifel; ein anderer erkennbarer Wille des Verstorbenen geht vor. Außerdem verlieren Sie das Zugewendete nur, wenn Sie die Auflage schuldhaft nicht erfüllt haben.
Mit KI erklärt am 05.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden
Ständige Rechtsprechung seit 2007, zuletzt bestätigt am 18.12.2025 (7 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (2007)
Die in § 709 ABGB vorgesehene Verwirkung des Nachlasses bei Nichterfüllung der Auflage ist nur als Zweifelsregel zu verstehen (so schon 3 Ob 961/30 = NZ 1930, 135); ein anderer, allenfalls auch durch Auslegung ermittelter Wille des Erblassers geht vor. Die Verwirkung tritt zudem nur ein, wenn der Belastete die Auflage vorwerfbar (schuldhaft) nicht erfüllt.
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Hier: Dass der Beklagte die Auflage in einer letztwilligen Verfügung, wonach der „Verkauf vom Besitz (…) nur um den Schätzwert an Familienmitglieder“ erfolgen darf, als Vorkaufsrecht und nicht als Teilungshinderns interpretierte, stellte im konkreten Fall keinen schuldhaften Verstoß gegen die letztwillige Verfügung dar.OGH 2 Ob 197/25x, 18.12.2025
- Hier: Als Auflage verfügte Bemühungen um Naturalrestitution von in der Tschechoslowakei befindlichem enteigneten Vermögen.OGH 2 Ob 166/11t, 25.10.2012
- Im Zweifel ist eine Auflage als auflösende Bedingung anzusehen.OGH 3 Ob 272/07g, 27.02.2008
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0122290 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 1 von 7.
- OGH 2 Ob 197/25x, 18.12.2025, Fall aus Tirol
Im Gesetz
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