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Kann ich verlangen, dass eine Auflage erfüllt wird?

günstig für Begünstigter betrifft Geschenkgeber, Beschenkte, Erben, begünstigte Dritte
Eine Auflage ist eine Nebenbestimmung, mit der jemand, der etwas geschenkt oder vererbt bekommt, zu einem bestimmten Verhalten verpflichtet wird. Bei einer Schenkung unter Auflage kann nicht nur der Geschenkgeber auf Erfüllung klagen, sondern im Zweifel auch der begünstigte Dritte.

Mit KI erklärt am 05.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 1978, zuletzt bestätigt am 18.12.2025 (11 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1978)

Unter einer Auflage wird die einer letztwilligen Verfügung oder einem unentgeltlichen Geschäft beigefügte Nebenbestimmung verstanden, durch die ein Zuwendungsempfänger zu einem bestimmten Verhalten verpflichtet wird. Bei der Schenkung unter Auflage haben aber sowohl der Geschenkgeber als auch im Zweifel der begünstigte Dritte ein Klagerecht. ( VwGH 7.5.1981, 16/1855, 1156/80 AnwBl 1982,215 )

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

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Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0012650 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 2 von 11.

Im Gesetz

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