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Muss ich vor der Klage die Schlichtungsstelle meines Vereins anrufen?

günstig für Verein betrifft Vereinsmitglieder, Vereine, Kläger
Ja. Klagen Sie, bevor seit der Anrufung der vereinsinternen Schlichtungseinrichtung sechs Monate vergangen sind, weist das Gericht die Klage zurück, weil der Rechtsweg noch nicht offensteht. Anderes gilt nur, wenn das Schlichtungsverfahren schon vorher beendet wurde. Das Gericht beachtet dies in jedem Stadium des Verfahrens von sich aus.

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Ständige Rechtsprechung seit 2007, zuletzt bestätigt am 25.05.2023 (30 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (2007)

Wird eine Klage in einer Streitigkeit aus dem Vereinsverhältnis nach § 8 Abs 1 VerG 2002 vor dem Verstreichen von sechs Monaten seit Anrufung der vereinsinternen Schlichtungseinrichtung eingebracht, so steht ihr - außer das Schlichtungsverfahren endete bereits vor der Klagseinbringung - das gemäß § 42 Abs 1 JN in jeder Lage des Verfahrens von Amts wegen wahrzunehmende Prozesshindernis der Unzulässigkeit des Rechtswegs entgegen.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Alle 10 Ergänzungen anzeigen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0122426 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 3 von 30.

Im Gesetz

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