Zum Inhalt springen

Darf sich ein Gesellschafter die eingebrachte Firma bar abgelten lassen?

günstig für Gläubiger betrifft Gesellschafter, GmbH, Gläubiger, Unternehmer
Bei einer unbaren Entnahme verpflichtet sich die übernehmende Gesellschaft, dem einbringenden Gesellschafter für das eingebrachte Unternehmen Geld zu zahlen. Bekommt er dafür keine Anteile, ist diese Zahlung wirtschaftlich ein Entgelt für die Einbringung. Wurde die Gesellschaft kurz zuvor bar gegründet und ist die Entnahme im eingebrachten Vermögen nicht gedeckt, kann darin eine Umgehung der Gründungsvorschriften liegen.

Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Rechtsprechung seit 2007, zuletzt bestätigt am 30.04.2019 (2 Entscheidungen).

Stichwort des Gerichts (2007)

Unbare Entnahme: Als Gegenleistung für das eingebrachte und veräußerte Unternehmen verpflichtet sich die übernehmende Gesellschaft zu einer Geldleistung an den einbringenden Gesellschafter.

Der Gerichtshof hat hier nur ein Stichwort festgehalten. Die Regel selbst steht in den Ergänzungen und Entscheidungen, die diesen Rechtssatz tragen.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0122772 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 1 von 2.

Genannte Normen

GmbHG §52; GmbHG §82; UmgrStG §16 Abs5

Teilen WhatsApp Facebook LinkedIn E-Mail

Die andere Seite

Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.

günstig für Schuldner Erfüllungsübernahme und Belastungsübernahme

Verspricht Ihnen jemand, Ihnen die wirtschaftliche Last Ihrer Schuld abzunehmen, wirkt das nur zwischen Ihnen beiden; Ihr Gläubiger erhält daraus kein Recht. Die Schuld muss wenigstens dem Grunde nach feststehen, sie darf aber auch erst künftig entstehen und der Höhe nach offen sein.

günstig für Schuldner Übernahme einer Schuld im Innenverhältnis

Wer Ihnen verspricht, Ihre Schuld beim Gläubiger zu begleichen, muss Sie klag- und schadlos halten. Gegenüber dem Gläubiger trifft ihn dagegen keine Pflicht. Ersatzpflichtig wird er, wenn Sie trotz seiner Zusage zahlen müssen.

Verwandte Fragen

Gesellschaftsrecht · Übernahme einer Personengesellschaft
Gesellschaftsrecht · Einlagenrückgewähr bei der GmbH und Co KG
Familienrecht · Privatentnahmen Selbständiger beim Unterhalt
Gesellschaftsrecht · Verbot der Einlagenrückgewähr
Schadenersatz · Kosten für Ersatzkräfte nach Verletzung