Was gilt, wenn jemand meine Schuld übernehmen wollte?
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Ständige Rechtsprechung seit 1996, zuletzt bestätigt am 24.10.2024 (11 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1996)
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Hier: Zuweisungsvereinbarung nach § 14 Sbg Gem-VBGOGH 8 ObA 57/23z, 24.10.2024
- Dem Schuldner bleibt es nach Maßgabe des Vertrags überlassen, in welcher Form er die Befreiung begehrt. Er kann den Übernehmer daher auch auf Leistung an den Gläubiger klagen, nicht aber an ihn, den Vertragspartner selbst, solange er noch nicht Zahlung geleistet hat.OGH 1 Ob 55/06d, 16.05.2006
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0097736 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 1 von 11.
- OGH 8 ObA 57/23z, 24.10.2024, Fall aus Oberösterreich
Im Gesetz
Die andere Seite
Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.
Ja. Übernimmt jemand die Schuld zusätzlich zum bisherigen Schuldner, genügt dafür eine Vereinbarung zwischen diesen beiden. Als Gläubiger erhalten Sie daraus im Zweifel unmittelbar eigene Rechte, wenn die Leistung vor allem Ihnen zugutekommen soll.
Haftet jemand dafür, dass er den Vertrag pflichtwidrig nicht erfüllt hat, muss er Ihnen den daraus entstandenen Schaden ersetzen. Sie sind vermögensmäßig so zu stellen, wie wenn ordnungsgemäß erfüllt worden wäre.