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Ersetzt mir jemand die Aushilfe, die meine Firma wegen des Unfalls braucht?

günstig für Schädiger betrifft Gesellschafter, Geschäftsführer, Unternehmer, Versicherungen
Nein. Als Alleingesellschafter einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung sind Sie mit der Gesellschaft rechtlich nicht identisch. Sie können nur den entgangenen Gesellschaftsgewinn ersetzt verlangen, nicht aber die Kosten, die die Gesellschaft für Ersatzkräfte getragen hat.

Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 1988, zuletzt bestätigt am 25.07.2019 (8 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1988)

Der verletzte Alleingesellschafter einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung ist mit der Gesellschaft rechtlich nicht identisch und hat daher nur Anspruch auf Ersatz entgangenen Gesellschaftsgewinnes und nicht auf Ersatz der von der Gesellschaft getragenen Kosten für Ersatzkräfte.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0022657 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 3 von 8.

Im Gesetz

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Die andere Seite

Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.

günstig für Geschädigter Mehrarbeit des Selbständigen nach Schädigung

Wenn Sie als Selbständiger nach einer Schädigung Mehrarbeit leisten, also etwa Überstunden oder Wochenendarbeit, um einen Verdienstentgang zu vermeiden, dürfen Sie diese Mehrarbeit ersetzt verlangen. Der Gewinn, den Sie durch diese Mehrarbeit erzielt haben, wird Ihnen dabei nicht angerechnet, auch nicht teilweise.

günstig für Geschädigter Arbeitskraft als eigener Vermögenswert

Ihre Arbeitskraft hat einen eigenen Wert. Wird sie durch eine Verletzung ganz oder teilweise, dauernd oder vorübergehend zerstört, muss der Schädiger das ersetzen. Daran ändert es nichts, wenn Angehörige oder Nachbarn einspringen, sofern sie das nicht in der Absicht tun, den Schädiger zu entlasten.

Verwandte Fragen

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