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Darf ich Rechtsmittel erheben, obwohl ich nicht Partei bin?

betrifft Beteiligte, Antragsteller, Angehörige, Betroffene
Ob jemand ein Rechtsmittel erheben darf, ist eine andere Frage als die, wer Partei des Verfahrens ist. Meist setzt das eine das andere voraus, doch kann der Gesetzgeber beides unterschiedlich regeln. Maßgeblich ist dabei der Zeitpunkt der angefochtenen Entscheidung.

Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 2007, zuletzt bestätigt am 10.09.2024 (6 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (2007)

Wenngleich die Rekurslegitimation einer Person deren Parteistellung in der Regel voraussetzt, handelt es sich bei der Rechtsmittellegitimation und der Parteistellung doch um zwei rechtlich getrennte Fragen, die vom Gesetzgeber auch durchaus unterschiedlich geregelt werden können.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0122917 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 2 von 6.

Genannte Normen

AußStrG 2005 §2 IA; AußStrG 2005 §45 IC3; AußStrG 2005 §54 Abs2

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