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Bin ich Partei, nur weil ich den Antrag gestellt habe?

betrifft Antragsteller, Angehörige, Erben
Ob Sie in einem Verfahren Partei sind, hängt davon ab, wie Sie Ihren Antrag begründet haben. Geht aus dem Antrag nicht deutlich genug hervor, dass Sie auch ein eigenes Recht geltend machen wollen, sind Sie in einem reinen Fürsorgeverfahren trotz Antragstellung nicht Partei und können kein Rechtsmittel erheben.

Mit KI erklärt am 05.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 2008, zuletzt bestätigt am 25.06.2024 (7 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (2008)

Die Parteistellung des formellen Antragstellers hängt von der Begründung des Antrags ab. Ist dem Antrag ein Vorbringen, dass der Einschreiter auch ein eigenes subjektives Recht geltend machen wollte, nicht ausreichend deutlich zu entnehmen, so ist in einem reinen Rechtsfürsorgeverfahren trotz formeller Antragstellung die Parteistellung und Rechtsmittelbefugnis des Einschreiters zu verneinen.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0123813 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 2 von 7.

Genannte Normen

AußStrG 2005 §2 Abs1 Z1 IB; AußStrG 2005 §2 Abs2 II; AußStrG 2005 §45 IIC1

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