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Darf ich mich im Prozess mit ehrenrührigen Behauptungen verteidigen?

günstig für Beklagter betrifft Beklagte, Angeklagte, Zeugen, Prozessgegner
Ja, in der Regel. Wenn Sie geklagt oder angeklagt sind, dürfen Sie alles vorbringen, was aus Sicht eines verständigen Beobachters der Aufklärung dient und Ihrem Standpunkt nützt. Sie dürfen dabei auch Vorwürfe gegen die Gegenseite oder einen Zeugen erheben, um deren Glaubwürdigkeit zu erschüttern. Bewusst unwahre Behauptungen sind aber nicht gedeckt.

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Ständige Rechtsprechung seit 2007, zuletzt bestätigt am 18.05.2022 (6 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (2007)

Der im Zivilverfahren Beklagte wie auch der im Strafverfahren Angeklagte handelt zwar - sofern er nicht bewusst wahrheitswidrig vorgeht - grundsätzlich, aber nicht unter allen Umständen in Ausübung eines Rechts iSd § 114 StGB, wenn er zur Abwehr gegen ihn erhobener zivilrechtlicher Forderungen oder strafrechtlich relevanter Vorwürfe im entsprechenden Verfahren schriftlich oder mündlich zur Sache Stellung bezieht. Darunter fällt bei grundrechtsbewusstem Verständnis jedes Vorbringen, das - ohne Anlegen eines strengen Maßstabes - aus der Sicht eines verständigen Beobachters in der Rolle der Prozesspartei der Aufklärung der Sache (vgl § 232 Abs 2 StPO) dienlich und zur Durchsetzung des eigenen Rechtsstandpunktes zweckmäßig sein kann, sofern es nicht bewusst wahrheitswidrig erstattet wird.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0122921 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 1 von 6.

Im Gesetz

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Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.

günstig für Kläger Umfang des zulässigen Vorbringens des Klägers

Ja. Wer eine Forderung im Zivilprozess durchsetzt, übt damit ein Recht aus und darf alle sachlichen und rechtlichen Argumente vollständig vorbringen. Zulässig ist jedes Vorbringen, das aus Sicht eines verständigen Beobachters der Aufklärung dient und Ihrem Standpunkt nützen kann. Beurteilt wird das nach der Lage im Zeitpunkt des Vorbringens, nicht danach, ob es sich später als nötig erwiesen hat.

günstig für Kläger Einstweilige Verfügung bei Ehrverletzung

Ja. Wenn Ihnen ein Anspruch auf Unterlassung wegen einer Ehrverletzung oder einer kreditschädigenden Äußerung zusteht, kann das Gericht diesen mit einer vorläufigen Verfügung sichern. Sie müssen dafür nicht eigens beweisen, dass Ihnen eine Gefahr droht. Nimmt der andere die Behauptung als unwahr zurück, müssen Sie die Gefährdung ausnahmsweise doch darlegen.

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